Krank auf Reisen im Ausland: Was tun?
Im Urlaub krank zu werden, ist grundsätzlich ärgerlich. Passiert das im Ausland, ergeben sich zudem oft Probleme. Wer hilft mir weiter? Wie finde ich einen vertrauenswürdigen, kompetenten Arzt? Wer trägt die Kosten der Behandlung oder eines notwendigen Rücktransports? Kann ich mich krankschreiben lassen? Und was passiert mit meinen Urlaubstagen? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wer ist der erste Ansprechpartner, wenn ich im Ausland krank werde?
Das hängt vom Land ab. Empfehlenswert ist es, sich vor der Reise darüber zu informieren. Ein guter Ansprechpartner ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Sie bietet Infomaterial über alle EU-Länder und andere Staaten mit denen Abkommen bestehen, um sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort behandeln zu lassen.
Was muss man vorlegen, um behandelt zu werden?
Im EU-Ausland und in einigen Nicht-EU-Ländern sichert die Europäische Krankenversicherungskarte eine notwendige Behandlung ab. Laut Barmer Ersatzkasse gibt es einige wenige Länder, für die spezielle Auslandskrankenscheine nötig sind.
Wen rufe ich im Notfall im Ausland an?
Eine gute Reiseplanung hilft, um im Ernstfall das Schlimmste zu verhindern. Nützlich sind grobe Kenntnisse der Gesundheitsversorgung im Urlaubsland. Auf jeden Fall sollten Reisende die jeweilige Notrufnummer kennen. Besonders einfach ist das in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Hier funktioniert immer die 112, auch im Mobilfunknetz.
Worauf muss ich achten, wenn ich im Ausland zum Arzt gehe?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zum Teil die Kosten für die Behandlung im EU-Ausland, allerdings nur dann, wenn der Arzt eine Zulassung für das gesetzliche Versicherungssystem des Landes hat. Darauf muss man bei der Auswahl achten. In anderen Ländern, etwa in Thailand oder den USA, gilt das nicht. Für diese Länder ist eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Wer keine hat, muss die Kosten selbst tragen.
Ist eine Krankenversicherung fürs Ausland ein Muss?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unabhängig vom Ziel sinnvoll und empfehlenswert, denn nicht alle Behandlungskosten werden von der heimischen Krankenversicherung übernommen. Ein besonderes Problem sind Rücktransportkosten, die im Ernstfall anfallen. Diese Kosten, die in den fünfstelligen Bereich gehen können, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht. "Wer häufiger ins Ausland fährt, sollte eine dauerhafte Auslandsreisekrankenversicherung abschließen", rät Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die gibt es schon für 10 Euro im Jahr". Wichtig ist, dass die Versicherung auch den Rücktransport abdeckt. "Dort sollte stehen, dass die Kosten auch dann übernommen werden, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und nicht nur notwendig ist", so Kranich.
Reicht bei leichten Erkrankungen ein Medikament aus der Apotheke vor Ort?
Ja, aber man sollte unbedingt eine seriöse, als solche gekennzeichnete Apotheke aufsuchen, denn in einigen Ländern werden auch gefälschte Produkte verkauft. Wichtig ist auch, sich den generischen Namen und nicht den Markennamen der Arznei zu merken. Er bezeichnet den Wirkstoff, also zum Beispiel Ibuprofen oder Penicillin, und wird auch im Ausland verstanden.
Kann man sich im Ausland krankschreiben lassen?
Ja - besonders wenn die Dauer der Krankheit die Urlaubszeit überschreitet, ist das sinnvoll. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus, wie die Techniker Krankenkasse betont. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 9) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dazu ist es nötig, sich ein Attest eines Arztes als Nachweis für eine Arbeitsunfähigkeit zu besorgen - und zwar ab dem ersten Krankheitstag. Setzen Sie sich auch mit Ihrem Arbeitgeber und mit Ihrer Krankenversicherung in Deutschland in Verbindung und fragen nach, was es noch zu beachten gibt. Die Krankheitstage darf der Arbeitnehmer aber nicht an den ursprünglich gewährten Urlaub anhängen. Die verlorenen Urlaubstage können stattdessen nachgeholt werden.
Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?
Anders als an normalen Arbeitstagen gibt es im Urlaub nicht die Möglichkeit, bezahlt frei Tage zu bekommen, wenn das Kind erkrankt. Die Urlaubstage können nicht gutschreiben werden.