Detailaufnahme einer Spritze © Colourbox Foto: Skrypko levgen

Corona: Welche Vorerkrankungen berechtigen zur Impfung?

Stand: 29.03.2021 11:45 Uhr

Eine Impfung ist die effektivste Chance, die Bevölkerung vor einer schweren Erkrankung an Covid-19 zu schützen. Solange noch nicht genügend Impfstoff für alle da ist, gibt es eine strikte Impf-Reihenfolge.

Sie soll sicherstellen, dass diejenigen zuerst geimpft werden, die das höchste Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs haben. Das betraf in der Prioritätsstufe 1 (Höchste Priorität) zuallererst alle Menschen über 80 Jahren, in Seniorenheimen oder zu Hause. Denn mit dem Alter steigt das Risiko, eine Corona-Infektion nicht zu überleben, exponentiell. Sind die Ältesten geschützt, sinkt das durchschnittliche Sterberisiko deutlich. Daneben gehören aber auch Angehörige von Berufsgruppen mit besonders hohem Infektionsrisiko zu den Ersten, die die Impfung erhielten.

Impfungen in Prioritätsstufe 2 laufen nun

Vielerorts sind nun die Impfwilligen der Prioritätsgruppe 2 (Hohe Priorität) zur Impfung berechtigt und zur Anmeldung aufgerufen. Das betrifft zum einen Menschen zwischen 70 und 79 Jahren, zum anderen aber auch Patienten mit einer Reihe von schweren und chronischen Vorerkrankungen. Sie müssen vor der Impfung ein hausärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, welche Erkrankung sie haben und in welche Prioritätsgruppe sie einzuordnen sind. Ist diese Gruppe in dem Bundesland, in dem sie gemeldet sind, zur Impfung aufgerufen, erhalten die Betroffenen einen Impftermin per Telefon oder im Internet, die Hausärzte haben darauf keinen Einfluss.

Inzwischen gibt es auch einige Praxen, zum Beispiel onkologische Schwerpunktpraxen, die einige ihrer Patientinnen und Patienten selbst impfen können. Da die Impfstoffe aber weiter knapp sind, sind die meisten aber weiter auf die Termine im Impfzentrum angewiesen.

Vorerkrankungen der Prioritätsgruppe 2

Zu den Vorerkrankungen, die nun vielerorts zur Impfung berechtigen, gehören unter anderem:

  • akute Krebserkrankungen
  • schwere Stoffwechselerkrankung, zum Beispiel Adipositas (BMI über 40) oder Diabetes (HbA1c > 7.5 Prozent)
  • schwere Lungenerkrankung (wie COPD)
  • schwere Demenz
  • Organtransplantation
  • chronische Lebererkrankung
  • chronische Nierenerkrankung.

Weitere Impf-Berechtige in Gruppe 2 sind unter anderem:

  • Betreuungspersonal in stationären oder teilstationären Einrichtunge für geistig oder psychisch Behinderte
  • Polizei- und Einsatzkräfte sowie Soldatinnen und Soldaten, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Grund-, Sonder- und Förderschulen tätig sind.

Einordnung in Prioritätsgruppe 3 und Gruppe 4

In der Prioritätsgruppe 3 (Erhöhte Priorität) folgen danach Menschen über 60 sowie Personen etwa mit Autoimmunerkrankungen, rheumatologischen Erkrankungen, Schlaganfall, Herzinsuffizienz, Adipositas mit einem BMI ab 30, Diabetes mellitus ohne Komplikationen sowie chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Auch Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel oder an weiterführenden Schulen arbeiten, können sich dann impfen lassen, ehe in Gruppe 4 (Ohne Priorität) alle weiteren Personen ab 16 Jahren impfberechtigt sind.

 

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