Behrens begrüßt Booster-Empfehlung und Masern-Impfpflicht
Niedersachsens Gesundheitsministerin Behrens hat erfreut reagiert auf die Stiko-Empfehlung für einen zweiten Booster gegen Corona ab 60 sowie die höchstrichterliche Bestätigung der Masern-Impfpflicht.
Menschen über 60 und Menschen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung sollten einen weiteren Booster erhalten, hieß es von der Ständigen Impfkommission (Stiko). Mit dieser Empfehlung folge die Stiko der Einschätzung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und vielen weiteren Expertinnen und Experten, sagte Daniela Behrens (SPD) in einer Mitteilung am Donnerstag. "Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Ärztinnen und Ärzte haben jetzt eine ganz klare Entscheidungsgrundlage für die zweite Auffrischungsimpfung." Behrens betonte, eine vierte Impfung verhindere gerade bei besonders gefährdeten Gruppen zuverlässig schwere Krankheitsverläufe. "Alle, die älter sind als 60 Jahre, sollten sich deshalb schon jetzt um eine zweite Auffrischungsimpfung kümmern und nicht auf die Zulassung der für den Herbst angekündigten Omikron-Impfstoffe warten."
Bundesverfassungsgericht: Masern-Impfpflicht verfassungsgemäß
Behrens begrüßte zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfpflicht. Der Nutzen rechtfertige die Auflagen des Gesetzes, sagte Behrens am Donnerstag. Seit dem 1. März 2020 müssen alle einen Impfnachweis vorlegen, die neu in einer Schule, Kita oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtung tätig sind oder betreut werden. Für bereits Tätige oder Betreute war diese Pflicht wegen der Corona-Pandemie wiederholt aufgeschoben worden.
Masernimpfpflicht: Rund 1.000 Personen ohne Nachweis
Seit 31. Juli dieses Jahres müssen auch sie die Impfung nachweisen. Seitdem wurden in Niedersachsen laut Ministerium über das eigens eingerichtete Meldeportal etwa 1.000 Personen an die Gesundheitsämter gemeldet, die den Nachweis nicht erbracht haben. Diese Menschen würden zunächst aufgefordert, den Nachweis beim Gesundheitsamt nachzureichen. Danach können sie aufs Amt geladen werden. Auch Beschäftigungs- und Betretungsverbote, sowie Bußgelder bis zu 2.500 Euro seien möglich. Darüber entschieden die Gesundheitsämter.