Auf einem Impfausweis mit angekreuzter Masernimpfung liegen eine Spritze und ein Kugelschreiber. © picture alliance/Bildagentur-online/Ohde

Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder ist verfassungsgemäß

Stand: 18.08.2022 13:00 Uhr

Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Masern-Impfpflicht, die von der Großen Koalition eingeführt worden war, endgültig in Kraft. Zwar stelle die Impfpflicht einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit dar. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter", heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig. Geklagt hatten mehrere betroffene Eltern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach nach dem Urteil von einer guten Nachricht für Eltern und Kinder. "Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich - für die Erkrankten und ihr Umfeld. Es ist deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule zu vermeiden", erklärte er. "Wer dort betreut oder unterrichtet wird und wer dort arbeitet, muss nachweislich vor einer Maserninfektion geschützt sein. Und für alle anderen ist die Masernimpfung ein Gebot der Vernunft."

Eilantrag gegen Impfpflicht scheiterte vor zwei Jahren

Bereits vor zwei Jahren waren Eltern mit ihrem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem sie das Inkrafttreten der Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Impfpflicht im März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen.

Nur noch geimpfte Kinder dürfen in Kitas aufgenommen werden

Kitas dürfen Kinder seit Inkrafttreten der Impfpflicht nur noch aufnehmen, wenn sie gegen Masern geimpft sind oder schon Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli dieses Jahres Zeit, den Nachweis vorzulegen.

Impfpflicht soll helfen, Masern ganz auszurotten

Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.

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