Ungeimpfter Zahnarzt: Arbeitsverbot geht in nächste Instanz
Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim darf zurzeit nicht arbeiten, weil er nicht gegen Corona geimpft ist. Ein Gericht hatte die Anordnung der Behörden bestätigt. Nun geht es in die nächste Instanz.
Der betroffene Arzt wehrt sich vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Dieses hatte das von der Grafschaft Bentheim eingesetzte Tätigkeitsverbot bestätigt. Das OVG wird nun im Eilverfahren über die Beschwerde des Mannes entscheiden. Damit ist laut einer Sprecherin in rund drei Wochen zu rechnen. Bis dahin dürfe der Arzt weiter nicht arbeiten.
Verwaltungsgericht: Zahnarzt kommt Gesichtern von Patienten sehr nah
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte seinen Beschluss damit begründet, dass der Zahnarzt seinen Patientinnen und Patienten bei der Behandlung sehr nahe kommt. Im Fall einer Infektion sei die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus hoch, weil der Mediziner trotz gesetzlicher Pflicht nicht geimpft ist.