Neues Urteil: Haftstrafe von "Reichsbürgerin" wird verkürzt
Das Landgericht in Lüneburg hat das Strafmaß einer "Reichsbürgerin" auf zwei Jahre und neun Monate Haft reduziert. Zuvor war die 63-Jährige von einer anderen Kammer zu dreieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Der Fall musste nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Ende Januar neu entschieden werden. Im Zuge der Ermittlungen gegen die 63-Jährige waren persönliche Gegenstände wie ihr Laptop, mehrere Festplatten und Unterlagen ohne Begründung beschlagnahmt und somit nicht im Strafmaß berücksichtigt worden, begründete der BGH seine Entscheidung. Bei der Neuverhandlung habe die Angeklagte nun darauf verzichtet, die eingezogenen Objekte zurückzubekommen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Lüneburg dem NDR Niedersachsen mit. Dadurch habe sie nicht nur ihrem Lebenswerk entsagt, sondern auch zu einem einfacheren Prozess beigetragen. Dies sei der 63-Jährigen nun strafmildernd angerechnet worden, so der Sprecher.
Vorsitzender Richter: Verbreitung von Ansichten war "gefährlich"
Allerdings habe die Angeklagte ihre Ansichten auch bundesweit im Internet verbreitet, das sei gefährlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt. "Sie hat sich von ihrer Ideologie nicht gelöst", sagte der Staatsanwalt am Dienstag. Dennoch habe die 63-Jährige durch ihren Anwalt glaubhaft gemacht, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
63-Jährige hat antisemitischen Verein geführt
Die 63-Jährige hatte den Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" auch nach dessen Verbot durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2020 illegal weiter geführt. Der Verein richtete sich ideologisch gegen Jüdinnen und Juden sowie Personen mit Migrationshintergrund. Rund 500 Mitglieder habe die Vereinigung gehabt, in den sozialen Medien folgten der 63-Jährigen rund 2.000 Menschen. Die Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene hat seit Mai 2022 in Untersuchungshaft gesessen, im November desselben Jahres ist sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nach Angaben des Landgerichts wurde sie wegen guter Führung nach 21 Monaten aus der U-Haft entlassen. Seitdem lebt sie bei ihrer Tochter in Hannover.