Stand: 18.04.2024 17:30 Uhr

BGH: Fall von sexuellem Missbrauch muss neu aufgerollt werden

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). © picture alliance/dpa Foto: Uli Deck
Die Karlsruher Richter haben entschieden, einen Missbrauchs-Fall neu verhandeln zu lassen. (Themenbild)

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben. Die Bundesrichter bemängelten, dass unter anderem die Beweiswürdigung zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin lückenhaft sei. Nebenklägerin ist in dem Fall eine junge Frau, die von ihrer Mutter und ihrem Stiefvater jahrelang sexuell missbraucht worden sein soll. Das Braunschweiger Landgericht hatte im Juni 2023 die Mutter zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt, den Stiefvater zu neuneinhalb Jahren. Im Fall der Mutter ordnete das Gericht zusätzlich eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Dieses Urteil hob der BGH nach Revisionsanträgen der beiden Angeklagten nun auf. Laut BGH sollte zur Klärung der Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werden. Aussagetüchtigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Erlebtes realitätsgetreu wiederzugeben. Die Strafsache wird jetzt an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig verwiesen.

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