Strengere Regeln für Erdöl- und Erdgasförderung
Auch als Konsequenz auf den Umweltskandal in Emlichheim (Grafschaft Bentheim) vor vier Jahren hat das Land Niedersachsen die Sicherheitsvorgaben bei Erdgas- und Erdölförderung verschärft.
Mit der überarbeiteten Tiefbohrverordnung werde ein neuer Sicherheitsstandard geschaffen, sagte Carsten Mühlenmeier, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Konkret geht es den Angaben zufolge vornehmlich um eine regelmäßige Prüfung aller Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen auf Dichtheit durch externe Sachverständige. Dies soll einheitlich als eine Art "Bohrloch-TÜV" alle zwei Jahre erfolgen.
220 Millionen Liter Lagerstättenwasser ausgetreten
Anlass für die Neufassung der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen waren Lecks bei der Erdölförderung in Emlichheim nahe der niederländischen Grenze in den Jahren 2014 bis 2018. Auf der Förderstelle des Konzerns Wintershall DEA in der Grafschaft Bentheim waren unbemerkt bis zu 220 Millionen Liter Lagerstättenwasser aus einem verrosteten Rohr ausgetreten.
Althusmann: Schadensfall darf sich nicht wiederholen
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) verwies auf die Bedeutung der Erdöl- und Erdgasindustrie vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges. "Umso wichtiger ist es, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit bei der Förderung dieser Energieträger legen", sagte Althusmann. Schadensfälle wie in Emlichheim dürften sich nicht wiederholen.