Landtagswahl in Niedersachsen: FAQ zum NDR Kandidaten-Check
Sie sind Direktkandidatin oder Direktkandidat für die Landtagswahl 2022 und wollen beim Kandidaten-Check von NDR Niedersachsen mitmachen? Haben Sie noch Fragen - hier finden Sie Antworten.
Was ist der Kandidaten-Check?
Zur Landtagswahl 2022 in Niedersachsen stellen sich die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten den Wählerinnen und Wählern in selbst gedrehten Videos vor. Alle Kandidatinnen und Kandidaten beantworten darin dieselben drei, vom NDR formulierten Fragen. Für alle Teilnehmenden gelten dieselben Bedingungen, damit die Wählerinnen und Wähler die Personen und Standpunkte besser vergleichen können. So können Bürgerinnen und Bürger vor ihrer Wahlentscheidung einen authentischen Eindruck von den Kandidatinnen und Kandidaten bekommen.
Warum gendern wir "Kandidaten-Check" nicht durchgängig?
Bei der Landtagswahl treten natürlich nicht nur männliche Direktkandidaten an, sondern auch weibliche Direktkandidatinnen. Trotzdem gendern wir den Begriff Kandidaten-Check in den Schlagzeilen unserer Beiträge nicht. Hintergrund ist, dass Suchmaschinen im Internet Seiten mit der Begriffen "Kandidat:innen-Check" oder "Kandidat*innen-Check" in der Schlagzeile nicht gut finden können. Der NDR möchte aber, dass alle, die an den Landtagswahlen in Niedersachsen interessiert sind, schnell die Seite des Kandidaten-Checks im Internet finden. In den Texten selber gendern wir durchaus - so, wie immer.
Wie funktioniert der Kandidaten-Check?
Der NDR recherchiert die potenziellen Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für die Landtagswahl 2022 in Niedersachsen. Wir kontaktieren die Kandidatinnen und Kandidaten und weisen sie darauf hin, dass sie teilnahmeberechtigt sind. Gleichzeitig bekommen sie Informationen über den weiteren Verlauf und alle wichtigen Fristen. Parallel wendet sich der NDR an die Wahlleiterinnen und Wahlleiter und fragt dort nach angemeldeten Kandidaturen. Bis Mitte Juli können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Videos an den NDR schicken. Die zuständigen Wahlausschüsse entscheiden über die Zulassung der Landeslisten. Dann wird die offizielle Wahlliste herausgegeben und die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten stehen fest. Diese Angaben gleicht der NDR mit den eingesendeten Videos ab. Einsendungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die schließlich nicht zur Wahl stehen, veröffentlichen wir nicht im Kandidaten-Check. Tauchen neue Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Wahlliste auf, kontaktiert der NDR auch sie. Bis zu einer gesetzten Frist haben sie die Möglichkeit, sich auch am Kandidaten-Check zu beteiligen.
Wer kann beim Kandidaten-Check teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die sich als Direktkandidatin oder Direktkandidat einer Partei oder parteilos für die Landtagswahl 2022 in ihrem Wahlkreis in Niedersachsen aufstellen lassen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Wie kann ich als Kandidat oder Kandidatin teilnehmen?
Direktkandidatinnen und Direktkandidaten werden von der Redaktion angeschrieben und bekommen dabei einen persönlichen Link, mit dem sie ihre Einsendungen über eine spezielle Internetseite abschicken können.
Was muss ich als Teilnehmer oder Teilnehmerin alles einsenden?
Die Redaktion benötigt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern neben persönlichen Angaben ein (Porträt-)Foto, das mindestens 1.920 Pixel hoch und 1.080 Pixel breit ist. Außerdem benötigt der NDR drei maximal 60 Sekunden lange Einzelvideos, in denen je eine Frage beantwortet wird. Dazu kommen drei kurze, schriftlich beantwortete Fragen.
Wieso muss das Foto eine Mindestgröße haben?
Das (Porträt-)Foto muss mindestens 1.920 Pixel hoch und 1.080 Pixel breit sein. Das verbessert die Auffindbarkeit und die Darstellung bei Suchmaschinen, die Fotos mit geringerer Pixelgröße weniger beachten.
Wie lang werden die Videos?
Die Wählerinnen und Wähler sehen nach Veröffentlichung des Kandidaten-Checks ein Video pro Kandidatin und Kandidat, das etwas länger als drei Minuten sein wird. Jede Kandidatin und jeder Kandidat nimmt dazu drei Videos auf - also eins pro Frage. Diese dürfen jeweils maximal 60 Sekunden lang sein. Die maximale Dateigröße jedes einzelnen Antwort-Videos beträgt 250 MB. Der NDR verknüpft diese einzelnen Clips und blendet die entsprechenden Fragen vorher ein. So entsteht das Video, in dem alle drei Fragen nacheinander beantwortet werden. Der NDR bearbeitet die Einsendungen darüber hinaus nicht.
Wieso gibt es eine Zeitbeschränkung für die Antworten?
Die Videos der Kandidatinnen und Kandidaten sollen möglichst persönlich und informativ, aber auf den Punkt sein. Um ausschweifende Antworten zu vermeiden, hat sich die Redaktion auf eine maximale Länge von je 60 Sekunden geeinigt. So entsteht auch eine gewisse Vergleichbarkeit. Kürzere Antworten sind natürlich auch möglich.
Wer hat sich die Fragen überlegt?
Die drei Fragen für das Video und auch die schriftlich beantworteten Angaben hat sich die Redaktion des Kandidaten-Checks überlegt.
Was passiert mit den (persönlichen) Daten?
Ein Teil der personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Landtagswahl erhoben werden, ist allgemein zugänglich, dazu zählen: Name, Beruf, Partei, Wahlkreis, Wohnort und Alter am Wahltag. Der Kandidaten-Check zur Landtagswahl steht nach aktueller Rechtslage vier Jahre online. Persönliche Daten wie Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse werden nur für die Korrespondenz mit den Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen des Angebots verwendet. Diese Daten gibt der NDR nicht an Dritte weiter. Sie werden auch für keinen anderen Zweck als den genannten genutzt. Nach Abschluss des Projekts werden sie gelöscht.
Wie kann ich das Material abschicken?
Um das Material hochzuladen, wird eine spezielle Internetseite verwendet. Für das Upload-Tool des NDR bekommt jede Kandidatin und jeder Kandidat einen Link zu einem Online-Formular.
Wieso ist es wichtig, ein gutes Video zu produzieren?
Der Kandidaten-Check erreicht Tausende Nutzerinnen und Nutzer aus verschiedensten Zielgruppen. Er bietet den Kandidatinnen und Kandidaten sowie Wählerinnen und Wählern die Chance, in einen direkten digitalen Vergleich mit ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern aus demselben Wahlkreis zu gehen. Ein technisch und inhaltlich hochwertiges Video hilft, professionell und gleichzeitig authentisch aufzutreten.
Verändert oder kürzt der NDR die Videos der Kandidatinnen und Kandidaten?
Nein, der NDR verändert oder kürzt keine Videos. Einsendungen, die länger als 60 Sekunden sind, werden nicht veröffentlicht. Die Videos werden weder inhaltlich verändert noch geschnitten. Wenn ein Beitrag gegen Art. 5 Abs. 1 GG verstößt und Inhalte enthält, die unter beleidigende Äußerungen, Schmähkritik und Äußerungen, die einen Straftatbestand verwirklichen, fallen oder die die Rechte Dritter verletzen, werden die Einsenderinnen und Einsender informiert, dass der NDR die Videos so nicht veröffentlicht. Dann entscheiden die Kandidatinnen und Kandidaten selbst, ob sie ein neues Video drehen wollen. Was wir allerdings machen: Der NDR fügt die drei Einzelvideos zu einem zusammen und blendet zwischendrin die Fragen ein.
Werden wirklich alle Antworten ins Netz gestellt?
Der Kandidaten-Check ist ein redaktionelles Projekt und wird unter journalistischen Gesichtspunkten umgesetzt. Er fällt damit unter die redaktionelle Berichterstattung und unterliegt den dafür geltenden Regelungen. Das heißt insbesondere: Meinungsäußerungen sind erlaubt (Art. 5 Abs. 1 GG), soweit sie nicht das Maß des Zulässigen überschreiten und nicht als Schmähkritik die Rechte Dritter verletzen. Außerdem darf durch die Äußerung kein Straftatbestand verwirklicht werden. Verboten ist auch, Material zu verwenden, dessen Rechte man nicht besitzt und auf dem andere Personen zu erkennen sind. Wird die Redaktion auf potenzielle Schwierigkeiten aufmerksam, kontaktiert sie die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten. Sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Einsenden unzufrieden sein, können sie dies der Redaktion mitteilen. Wenn das Video bereits veröffentlicht ist, wird dieses natürlich gelöscht - aus Transparenzgründen allerdings mit einem entsprechenden Hinweis auf dem jeweiligen Profil.
Wann und wie lange werden die Videos online sein?
Der Kandidaten-Check wird im September veröffentlicht, einen Monat vor der niedersächsischen Landtagswahl. Die Videos werden dann bis Ende 2027 und somit etwas länger als die kommende Legislaturperiode online stehen.
Wo wird der Kandidaten-Check zu sehen sein?
Der NDR veröffentlicht den Kandidaten-Check auf der eigenen Website, zudem wird er auch für weitere Hörfunk-Wellen und Sendungen des NDR aufbereitet.
Ich habe den Einsendeschluss verpasst. Kann ich trotzdem noch teilnehmen?
Nein, leider geht das nicht. Potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Videos nach der Frist einsenden, werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Verlängerung der Frist ist aus Gleichbehandlungsgründen ausgeschlossen.
Was ist, wenn ich teilnahmeberechtigt bin, aber nicht mitmachen möchte?
Das ist schade, aber natürlich möglich. Da der Kandidaten-Check ein journalistisches Projekt ist und einen Anspruch auf Vollständigkeit hat, werden Ihr Name, Ihre Partei und Ihr Wahlkreis trotzdem auf unserer Seite erscheinen. Denn diese Informationen sind durch die offizielle Wahlliste öffentlich. Beim Kandidaten-Check erscheinen Sie dann aber natürlich ohne weitere persönliche Angaben, Video und Foto.
Seit wann gibt es den Kandidaten-Check?
Der NDR hat in der Vergangenheit verschiedene Formen eines Kandidaten-Checks entwickelt und angeboten, so zum Beispiel im Frühjahr in Schleswig Holstein zur Landtagswahl und in Hamburg zur Bürgerschaftswahl 2020 - zuletzt für den gesamten Norden zur Bundestagswahl 2021.