Ein Soldat verschränkt seine Hände hinter dem Rücken. © picture alliance/photothek Foto: Florian Gaertner

Rechte Chats: Entlassung von Soldat aus Hannover ist rechtens

Stand: 09.11.2022 20:53 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Hannover hat die Klage eines Zeitsoldaten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Der Mann hatte in einer WhatsApp-Gruppe verfassungsfeindliche Inhalte geteilt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es die Pflicht eines jeden Soldaten sei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Der Kläger hatte sich allerdings laut einem Gerichtssprecher aktiv und passiv an der Chatgruppe beteiligt, in der rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte geteilt wurden. Er hätte diese kritisieren oder zumindest aus der Gruppe austreten müssen. Der Soldat hatte argumentiert, dass die Gruppe privat gewesen sei und damit für Außenstehende nicht zugänglich. Somit habe sie dem Ansehen der Bundeswehr nicht schaden können. Das sah das Verwaltungsgericht anders.

Rassismus und Pornos: Fragwürdige Inhalte geteilt

Die Bundeswehr hatte den Zeitsoldaten im Januar 2021 rausgeworfen, nachdem im Herbst zuvor die Dienststelle des Soldaten in Neustadt informiert worden war, dass er Teil einer WhatsApp-Gruppe sei, deren Mitglieder Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornografischen Inhalten teilten. Diese Vorwürfe hätten sich beim Untersuchen seines Smartphones bestätigt.

Bundeswehr betont "Null-Toleranz-Linie" bei Extremismus

Die Bundeswehr begründete ihre Entscheidung damit, dass der Soldat mit der Teilnahme an der Gruppe gegen seine Pflicht zum treuen Dienen, zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, zum Gehorsam und die Pflicht zum Wohlverhalten verstoßen habe. Dieses Verhalten gefährde die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr, hieß es weiter. In Fällen von Extremismus gelte eine "Null-Toleranz-Linie".

Früherer Soldat verwies auf "schwarzen Humor"

Der ehemalige Soldat hatte hingegen erklärt, dass die Chatgruppe für ihn "schwarzer Humor" gewesen sei. Einem Sprecher des Verwaltungsgerichts zufolge wurde dort unter anderem ein Bild geteilt, auf dem Adolf Hitler mit erhobenem rechten Arm zu sehen ist - dazu die Worte: "Aufgrund von Corona: Statt Händeschütteln wird wieder normal gegrüßt".

Das Urteil aus Hannover ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 09.11.2022 | 15:00 Uhr

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