Das Bild zeigt explodierende Feuerwerkskörper im Himmel. © Photocase Foto: GBD.COLOGNE

Silvester in Northeim: Böller in historischem Ortskern verboten

Stand: 31.12.2023 09:24 Uhr

Die Stadt Northeim weist darauf hin, dass zu Silvester auch in diesem Jahr das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 im Bereich der gesamten historischen Altstadt nicht erlaubt ist.

In der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim sei ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper aufgenommen worden. Hiernach sei das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Bereich der historischen Altstadt Northeims, begrenzt durch die Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Göttinger Straße ab Friedrichstraße in Richtung Norden, Breiter Weg, Friedrich-Ebert-Wall, In der Fluth, verboten.

VIDEO: Diskussionen um Böllerverbot an Silvester (27.11.2023) (1 Min)

Feuerwerk: Sicherheitsabstände können nicht eingehalten werden

Nach Angaben der Stadt Northeim bedeute dies, dass innerhalb des oben genannten Innenstadtrings keinerlei Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände zulässig ist und außerhalb dieses Bereichs, insbesondere in den Ortschaften, nur unter Einhaltung der Mindestabstände. Vor allem in den Ortskernen mit historischen Fachwerkgebäuden dürfte es demnach aber so sein, dass die Sicherheitsabstände nirgends eingehalten werden könnten.

Karte: Hier ist das Silvesterfeuerwerk verboten

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Ein Banner in der Altstadt von Lüneburg weist eine Zone aus, in der das Anzünden von Feuerwerk untersagt ist. © picture alliance/dpa | Philipp Schulze Foto: Philipp Schulze

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