Dieselskandal: VW kassiert zwei Schlappen vor Gericht
Am Donnerstag hat der Dieselskandal Volkswagen gleich zweimal eingeholt. In einem Fall muss der Konzern einen gekündigten Manager weiter beschäftigen, im anderen drohen Millionenklagen.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Kündigung eines früheren Hauptabteilungsleiters in der Dieselmotoren-Entwicklung unwirksam ist. Das Unternehmen muss dem Mann zudem eine Position geben, die dem Status Top-Management entspricht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Volkswagen hatte dem Mann außerordentlich gekündigt und hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Gegen Letztere richtet sich das Urteil des Arbeitsgerichts. Die außerordentliche Kündigung ist schon länger vom Tisch. Der Kläger war gegen die Entlassung vorgegangen, die VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen ihn ausgesprochen hatte.
EuGH: Neue Software teilweise unzulässig
Eine zweite Gerichtsschlappe hat Volkswagen am Donnerstag in Brüssel erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass eine nach dem Dieselskandal neu aufgespielte Software teilweise nicht erlaubt ist. Das Gericht hält sogenannte Thermofenster unter bestimmten Bedingungen für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags sei für Kundinnen und Kunden daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Verbraucher-Anwälte rechnen schon mit Millionen neuer Klagen von Auto-Besitzern. VW dagegen hält die Auswirkungen durch das EuGH-Urteil für gering. Die Entscheidung betrifft Motoren des Volkswagen-Konzerns vom Typ EA189.