Abgas-Affäre: BGH erlaubt Sammelklagen ausländischer VW-Kunden
Im VW-Abgasskandal haben Zehntausende ausländische Diesel-Käufer ihre Forderungen an den Dienstleister Myright abgetreten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt grünes Licht für die Sammelklagen gegeben.
Myright erfülle alle formalen Voraussetzungen, um die Schadenersatz-Forderungen einzutreiben, urteilte der BGH in Karlsruhe am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden. Die einzelnen Ansprüche können damit jetzt inhaltlich überprüft werden. Myright, hinter der die deutsche Financialright GmbH steht, arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfall.
VW rechnet mit Abweisung der Klage
Stefan Zimmermann von Myright sieht das Geschäftsmodell für die Schweiz und Slowenien so weit bestätigt, "dass wir mit VW endlich in die Diskussion kommen können, wie viel Schadenersatz tatsächlich den Kunden zusteht". Was die deutschen Kunden angehe, hänge nun alles am genauen Wortlaut des Urteils. VW rechnet dagegen eigenen Angaben zufolge im konkreten Fall mit einer "Klageabweisung zu einem späteren Zeitpunkt". Dem Autokonzern aus Wolfsburg zufolge sind an deutschen Gerichten mehrere Sammelklagen für insgesamt rund 36.000 Auftraggeber anhängig.