Verfahren am Staatsgerichtshof: AfD klagt gegen Landesregierung
Der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe fordert, dass Niedersachsens Landesregierung die Vornamen der Tatverdächtigen der Silvesternacht 2022/2023 preisgibt. In Bückeburg wurde die Klage nun mündlich verhandelt.
Eine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 2. Mai verkünden, wie der Präsident des Staatsgerichtshofs am Montag bekannt gab. Der AfD-Abgeordnete Bothe hatte dem NDR Niedersachsen im Vorfeld gesagt: "Ich sehe mein Frage- und Informationsrecht verletzt."
Höchstes Gericht Niedersachsens soll entscheiden
Die Landesregierung hatte ihm auf seine kleine Anfrage lediglich mitgeteilt, dass es sich bei den Tatverdächtigen um 19 deutsche Staatsangehörige handele. Dass sie die Vornamen nicht nennen wollte, begründete die Landesregierung damit, dass dies die Interessen der Betroffenen verletzen würde.
Landesregierung: Recht der Betroffenen wiegt höher
Aus dem Innenministerium heißt es: Wenn es einen triftigen Grund gebe, müsse nicht immer auf jede Frage der Abgeordneten geantwortet werden. Mit der Veröffentlichung der Namen der Betroffenen und den bereits veröffentlichten Informationen über die Silvesternacht ließen sich die Verdächtigen identifizieren. "Wir sind als Landesregierung der Auffassung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung höher wiegt als das Auskunftsrecht des Abgeordneten."
Angriffe auf Einsatzkräfte sind Anlass für Anfrage
Konkret geht es um die Silvesternacht 2022/2023. Damals kam es zu vereinzelten Angriffen auf Einsatzkräfte. Die AfD wollte daraufhin die Namen der Tatverdächtigen wissen. Bothe vermutet, dass es sich bei den Verdächtigen um Menschen mit deutschem Pass, aber mit Migrationsgeschichte handelt. Die anderen Fraktionen im Landtag warfen der AfD vor, mit der Anfrage Stimmung gegen Menschen mit Migrationsgeschichte machen zu wollen. So auch SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne. "Ich wiederhole mich gern: Ein deutscher Staatsbürger ist ein deutscher Staatsbürger", sagte er dem NDR Niedersachsen.
"Kein Platz für rassistische Vorurteile"
Der SPD-Politiker betonte, die AfD sei zwar demokratisch gewählt, das bedeute aber nicht, dass sie mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. "Sie lehnen die Prinzipien und Grundwerte unserer Verfassung ab. Rassistische Vorurteile haben in unserem Land keinen Platz." Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass Bothe Recht hat, müsste die Landesregierung die Namen der Verdächtigen herausgeben. Dafür wäre aber eine neue Anfrage erforderlich.