Ein Paketbote ordnet Pakete in einem Zustellwagen. © picture alliance/dpa/Sina Schuldt Foto: Sina Schuldt

Paketdienste: Niedersachsen will Subunternehmen verbieten

Stand: 29.01.2024 08:06 Uhr

Die niedersächsische Landesregierung hat ein Verbot von Subunternehmen und Werkverträgen in der Paketbranche auf den Weg gebracht. Damit sollen die Arbeitsbedingungen von Paketboten verbessert werden.

Ein entsprechender Änderungsantrag zum sogenannten Postrechtsmodernisierugsgesetz sei gemeinsam mit anderen Ländern gestellt worden, teilte das niedersächsische Arbeitsministerium am Sonntag mit. Außerdem sollen mittelschwere Pakete ab 10 Kilogramm sowie schwere Pakete ab 20 Kilogramm entsprechend gekennzeichnet werden, um etwa den Gesundheitsschutz von Paketzustellerinnen und -zustellern zu verbessern, hieß es in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus sollen Pakete ab 20 Kilogramm nur dann durch eine Person zugestellt werden dürfen, wenn geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Andernfalls ist eine zweite Person nötig.

Philippi will Arbeitnehmerrechte verbessern

Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) forderte ein konsequentes Handeln: "Meine Ziele sind eine faire Bezahlung und ein guter Gesundheitsschutz für Arbeitende in der Paketzustellerbranche und nicht die Steigerung der Gewinnmargen von Onlinehändlern", sagte er am Sonntag. "Der ausufernde Einsatz von Subunternehmen und Solo-Selbstständigen über Werkverträge untergräbt den Mindestlohn und befördert Scheinselbständigkeit." Auch in der Fleischindustrie seien Arbeitnehmerrechte auf diese Weise unterlaufen worden. Im Bereich der Paketzustellung müsse daher ebenfalls mit einem Verbot von Werkverträgen reagiert werden, sagte der SPD-Politiker.

Beschäftigten droht Berufsunfähigkeit

Laut Ministerium lagern große Versandhändler die Zustellung ihrer Pakete regelmäßig auf kleine oder mittelständische Subunternehmen aus. Die Paketboten sind dann nicht beim Versandhändler selbst, sondern beim Subunternehmen beschäftigt. Werde dort beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nachgeschärft, dann drohe Arbeitnehmenden womöglich ein Arbeits- und Verdienstausfall oder gar die Berufsunfähigkeit, so Philippi. "Das wollen wir mit unseren präventiven Maßnahmen weitestmöglich verhindern." Der Bundesrat wird den Angaben zufolge am 2. Februar über den Antrag beraten und entscheiden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 28.01.2024 | 16:00 Uhr

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