Die neue Notruf-App Nora ist auf dem Display eines Mobiltelefones zu sehen. © picture alliance/dpa Foto: Rolf Vennenbernd

Falsche Notrufe: Mittlerweile 20 Abgeordnete belästigt

Stand: 14.09.2023 17:37 Uhr

20 aktuelle und ehemalige Abgeordnete aus Niedersachsen sind mittlerweile mit falschen Notrufen über die App Nora belästigt worden. Die Opposition fordert die Landesregierung zum Handeln auf.

Seit dem vergangenen Wochenende lösen unbekannte Täter immer wieder über vorgetäuschte Notrufe Feuerwehreinsätze an Privatadressen von Politikerinnen und Politikern aus. Betroffen seien Mitglieder der SPD, CDU und AfD gewesen, teilte das Innenministerium in Hannover am Donnerstag auf Anfrage mit. Bei einigen der Betroffenen standen die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben bereits zweimal fälschlicherweise vor der Tür. Zu den Tätern und deren Motiven konnte das Innenministerium keine Angaben machen. Ein Ermittlungsergebnis gebe es bisher nicht.

VIDEO: Vorgetäuschte Notrufe: Erneut Fälle von App-Missbrauch (12.09.2023) (2 Min)

AfD: Nora-App lädt zu Missbrauch ein

Der AfD-Fraktionschef Stefan Marzischewski-Drewes forderte das Ministerium während der Landtagssitzung auf, den Missbrauch mit der App Nora zu bekämpfen. Die App ist für Menschen mit Handicap konzipiert, um einfach den Notruf alarmieren zu können. "Die Täter sind nicht nachzuverfolgen. Hier gibt es eine App, die zum Missbrauch gerade einlädt", kritisierte Marzischewski-Drewes. Darunter litten neben den Politikern auch die Rettungsdienste. Der CDU-Abgeordnete Ulf Thiele erklärte, ein Missbrauch der Nora-App durch Straftäter könne beispielsweise verhindert werden, "wenn für eine Registrierung nicht eine Handynummer, sondern eine Kopie des Personalausweises erforderlich wäre".

Niedrigschwelliger Zugang laut Ministerium wichtig

Möglichkeiten zur Eindämmung der Missbräuche, insbesondere eine "eindeutige Identifikation über die Nutzerregistrierung", würden fortlaufend geprüft, erklärte das Innenministerium auf Anfrage. Für den Betrieb und die Umsetzung der Nora-App seien das Land Nordrhein-Westfalen sowie ein Unternehmen zuständig. Insbesondere Menschen mit Behinderung müsse die Notruf-App aber einen niedrigschwelligen und dem Sprachnotruf gleichwertigen Zugang bieten.

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