Stand: 22.03.2019 18:15 Uhr

Bestattungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum kann die Urne einer oder eines Verstorbenen nicht an ihrem oder seinem Lieblingsplatz - etwa im eigenen Garten - beigesetzt werden? Kann jeder auf See die letzte Ruhe finden? Ist es erlaubt, Diamanten aus der Asche Verstorbener zu machen? Diese und andere wichtige Fragen rund um neue Bestattungsarten, den Friedhof, die Totenruhe und Grabpflege beantwortet Alexander Helbach, Pressesprecher von "Aeternitas", einer Verbraucherinitiative zum Thema Bestattungen.

Ist die Beisetzung einer Urne im eigenen Garten möglich?

In Deutschland gilt der "Friedhofszwang". Er ist in den Gesetzen der Bundesländer zu Bestattungen geregelt. Damit sollen die Würde der Toten und die Achtung der Totenruhe gewahrt werden. Kritische Stimmen sagen allerdings, geschäftliche Interessen der beteiligten Branchen würden dabei eine ebenso wichtige Rolle spielen. In Bremen ist es seit 2015 relativ problemlos möglich, die Asche Verstorbener auf Privatgrundstücken beizusetzen. Auch Nordrhein-Westfalen und Berlin haben ihre Gesetze auch liberalisiert. Ansonsten gilt in allen Bundesländern mit ihren jeweiligen Bestattungsgesetzen grundsätzlich weiterhin der Friedhofszwang - mit Ausnahme der Seebestattung. Auch die immer beliebteren Bestattungswälder gelten, rechtlich betrachtet, als Friedhofsflächen, ebenso auch Urnenkirchen. Viele Bundesländer haben in ihren Bestattungsgesetzen zwar durchaus Ausnahmen vom Friedhofszwang vorgesehen - jedoch nur in Ausnahmefällen unter kaum zu erfüllbaren Bedingungen wie zum Beispiel dem öffentlichen Zugang zur Grabstelle. Denn zum Friedhofszwang gehört eben auch das Gebot, dass ein Grab öffentlich zugänglich sein sollte, damit jeder dort trauern kann. Zu bedenken ist außerdem, dass es ja gerade der Wunsch eines Verstorbenen gewesen sind kann, dass seine Asche in einem Fluss verstreut wird - so wie es in anderen Ländern erlaubt ist. Man kann fragen, ob hier die Rechte der Hinterbliebenen eingeschränkt werden.

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