Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer seine Stimme abgeben will, hat schon vor dem Wahltag die Gelegenheit dazu. Das ermöglicht die Briefwahl, für die seit dem 26. März die entsprechenden Unterlagen beantragt werden können. Dies geht persönlich im Wahlbüro oder schriftlich - und zwar auf dem Postweg, per Telefax oder in elektronischer Form. Zuständig ist die jeweilige Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht angegeben werden.
Anträge per Post, persönlich und oft auch online möglich
Die Unterlagen für die Briefwahl können beantragt werden, sobald man die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten: Man kann den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Karte ausfüllen und absenden (wichtig dabei: die Unterschrift). Oder man nutzt das Angebot vieler Wahlbehörden, auf deren Homepage im Internet ein entsprechendes Online-Formular auszufüllen. Hier gibt man zur Identifikation unter anderem das Geburtsdatum und die Wahlbezirksnummer an. Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle durchführen. Achtung: Die Unterlagen können nicht telefonisch oder per SMS angefordert werden. Die Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist nur schriftlich und mündlich möglich.
Stimmzettel farblich unterschiedlich
Wer per Brief wählt, bekommt Folgendes zugeschickt: Stimmzettel für die Gemeindewahl (weiß) und Kreiswahl (rötlich), den Wahlschein, ein Papier mit Hinweisen, einen blauen Wahlumschlag und einen roten Wahl-Briefumschlag. Nun macht der Wähler zunächst seine Kreuze auf den Stimmzetteln.
Hinweis: In den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg gibt es nur einen Stimmzettel für jede Wahlberechtigte bzw. jeden Wahlberechtigten, denn hier findet nur die Gemeindewahl statt. In Gemeinden mit 70 oder weniger EinwohnerInnen wird keine Gemeindevertretung gewählt. Hier findet nur die Kreiswahl statt.
Briefwahl kostet kein Porto
Die Stimmzettel steckt der Briefwähler in den blauen Umschlag und verschließt ihn. Dann unterschreibt er den Wahlschein und legt ihn zusammen mit dem blauen Umschlag in das rote Kuvert. Damit ist alles fertig für den Versand an das Wahlbüro. Denn dessen Adresse steht schon auf dem Briefumschlag. Übrigens zahlt man als Briefwähler im Inland kein Porto.
Die Stimmabgabe bleibt geheim
Am Wahltag schließlich bekommt der Wahlvorstand der jeweiligen Gemeinde den verschlossenen roten Umschlag übergeben. Dieser kann den Umschlag bereits vor Schließung der Wahllokale öffnen. Der darin enthaltene blaue Umschlag mit den Stimmzetteln kommt nach Prüfung des Wahlscheins in die Wahlurne, in der jeder Stimmzettel landet, und wird erst nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr für die Auszählung der Stimmen von Wahlhelfern geöffnet. Der unterschriebene Wahlschein kommt direkt zu den Unterlagen der Wahlbehörde - er belegt die Briefwahl. Durch dieses Verfahren können Wahlhelfer einen Stimmzettel nicht dem Namen des Wählers zuordnen, und so bleibt die Briefwahl geheim.
Wichtig: Wer sich trotz zugeschickter Briefwahlunterlagen kurzfristig entscheidet, doch lieber im Wahllokal die Kreuze zu machen, der muss seine Unterlagen am Wahltag dorthin mitbringen. Sonst bleibt den Wahlhelfern nichts anderes übrig als davon auszugehen, dass man bereits per Briefwahl seine Stimmen abgegeben hat.
Frist endet am 4. Mai
Die Unterlagen für die Briefwahl können bis zum 4. Mai um 12 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit, ist eine Fristverlängerung bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Der Brief mit den Stimmzetteln muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Man kann eine Briefwahl übrigens auch für eine andere Person beantragen, wenn dafür eine schriftliche Vollmacht ausgestellt wird.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir geschrieben, dass der rote Umschlag in die Wahlurne, in der jeder Stimmzettel landet, erst nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr für die Auszählung der Stimmen von Wahlhelfern geöffnet wird. Das stimmt nicht. Der rote Umschlag darf bereits vor Schließung der Wahllokale geöffnet werden. Der darin enthaltene blaue Umschlag mit den Stimmzetteln kommt nach Prüfung des Wahlscheins in die Wahlurne. Wir haben den Fehler korrigiert.