Wer darf wählen?
Wer am 6. Mai 2018 seine Stimme abgeben darf, bekommt einige Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung per Post. Es sind mehr als zwei Millionen Schleswig-Holsteiner zur Wahl aufgerufen - und zwar alle Frauen und Männer, die ...
- ... deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige eines EU-Staates sind
- ... am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- ... seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch ins Wählerverzeichnis des zuständigen Bezirks eingetragen und bekommt seinen Wahlschein per Post zugeschickt. Auf dem steht die Adresse des Wahllokals, in dem der Wähler seine Stimme abgeben kann. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Nicht wählen dürfen Bürger, denen das Wahlrecht durch richterliche Anordnung entzogen wurde. Auch wer ohne Betreuer keine eigenen Entscheidungen mehr fällen kann, darf nicht wählen. Beide Fälle sind aber äußerst selten.