Stand: 13.05.2020 11:52 Uhr

So kommen Hypothekennehmer durch die Corona-Krise

Um einen Stapel Euromünzen und Euroscheine schweben stilisierte Corona-Viren. © Colourbox Foto: Anterovium, Antonio Vale
Einige Hauseigentümer können aufgrund der Coronakrise ihre Kreditrate nicht mehr begleichen. In dieser Situation gibt es verschiedene Lösungen. (Symbolbild)

308.300 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern verfügen über Wohneigentum - so die Zahl des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2018. Die Eigentümer haben ihre Wohnungen oder Häuser vielfach mit einem Hypothekendarlehen finanziert. Zins und Tilgung sind dabei monatlich fällig. Was aber, wenn die monatliche Kreditrate aufgrund der Corona-Krise nicht mehr beglichen werden kann? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Rate zu minimieren oder Unterstützung zu beantragen.

Lastenzuschuss beantragen

Genau wie Mieter können auch Hauseigentümer Wohngeld beantragen. Das nennt sich dann Lastenzuschuss, erklärt Udo Kreisel von der Baufinanz-MV: "Beim Lastenzuschuss, das sagt schon der Name, bekomme ich Geld, weil ich eine Belastung habe. Denn ich habe eine Kreditbelastung auf eine Immobilie und habe dadurch Ausgaben." Der Lastenzuschuss wird in der örtlichen Wohngeldstelle beantragt. Die Höhe der Zahlung ist unter anderem vom Einkommen, Wohnort, der Haushaltsgröße, der Kreditbelastung und der Wohnraumgröße abhängig.

Tilgungsrate des Darlehens minimieren

Das Haushaltsbudget kann auch durch die Minimierung der monatliche Tilgungsrate entlastet werden. Beispielrechnung für ein Hypothekendarlehen in Höhe von 200.000 Euro bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent: Bei einer Tilgung von 4,5 Prozent beträgt die monatliche Rate 1.000 Euro, bei einer Tilgung von 1 Prozent nur noch 416,67 Euro. Die monatliche Ersparnis beträgt also 583,33 Euro. Aber Achtung: Das ist kein geschenktes Geld. Die Laufzeit des Kredites verlängert sich entsprechend.

Kredit coronabedingt stunden

Wenn Kreditnehmer coronabedingt die Kreditrate nicht zahlen können, muss die Bank das Darlehen für drei Monate stunden, so das Gesetz (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020). Was das heißt, erläutert Udo Kreisel von der Baufinanz-MV: "Mit einer Stundung setzen sie die Finanzierung aus. Das bedeutet, sie müssen keine monatliche Rate zahlen oder nur eine geringe monatlich Rate." Bei den meisten Banken kann die Stundung auch online beantragt werden.

Sondertilgung zurückfordern

Eine weitere Möglichkeit, die monatliche Belastung im Haushalt zu senken besteht darin, geleistete Sondertilgungen zurückverlangen. Denn in vielen Hypotheken-Darlehensverträgen wird eine jährliche Sondertilgungsoption angeboten. Dadurch verkürzt sich die Laufzeit des Kredites. Das bedeutet, der Kreditnehmer kann pro Jahr eine extra Zahlung leisten. Die geleisteten Sonderzahlungen kann der Kreditnehmer nun zurückfordern. Darauf lassen sich allerdings nicht alle Banken ein. Die Details sind Verhandlungssache. Auch hier Achtung: Die Laufzeit des Kredites verlängert sich durch die Rückforderung der Sondertilgungen, weil sich die Darlehenssumme wieder erhöht.

Bei allem gilt: Sollten bei Ihnen Finanzierungsengpässe drohen, sprechen Sie sofort mit Ihren zuständigen Bankberatern und vereinbaren Sie realistische Zahlungsziele.

Weitere Informationen
Eine Frau beugt sich verzweifelt über eine Rechnung © Fotolia.com Foto: Gina Sanders

Corona: Welche Zahlungen darf man stoppen?

Die Corona-Krise bringt viele Menschen in finanzielle Not. Darauf hat die Politik mit neuen Regelungen reagiert. Welche Zahlungen darf man jetzt aussetzen? mehr

Eine Hinweistafel zu Coronatest-Möglichkeiten an einem Flughafen. © picture alliance/dpa/APA Foto: Roland Schlage

Reisen in Corona-Zeiten: Buchung und Stornierung

Was müssen Kunden bei Reisebuchungen beachten und unter welchen Bedingungen können sie kostenlos stornieren? mehr

Hinweisschild auf ein Corona-Testzentrum am Hamburger Flughafen. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius

Urlaub in Corona-Zeiten: Darauf müssen Reisende achten

Auf Flügen und in Zügen gilt in Deutschland weiterhin eine Maskenpflicht. Der 3G-Nachweis bei der Einreise ist ausgesetzt. mehr

Das Logo der Agentur für Arbeit vor einem Bürogebäude © Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld: So kann es helfen

Tausende Unternehmen schicken ihre Beschäftigten in der Corona-Krise in Kurzarbeit. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und wie viel Geld bekommen die Betroffenen? mehr

Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin - Land und Leute | 12.05.2020 | 18:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Tourismus

Recht

Coronavirus

Mehr Verbrauchertipps

Ein Kind hält sich an der Hand des Vaters fest. © Colourbox Foto: #105402

Bedürfnisorientierte Erziehung: Was dahinter steckt

Kinder bedürfnisorientiert zu begleiten, liegt im Trend. Was ist das für ein Erziehungsstil? Welche Vor- und Nachteile hat er? mehr