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Identitätsdiebstahl: Wenn Kriminelle in fremdem Namen shoppen

Stand: 24.03.2022 17:10 Uhr

Nichts bestellt, aber Inkassoschreiben oder Mahnbescheid erhalten? Dann hat vermutlich jemand Ihre Daten gestohlen, um online einzukaufen. Was können Betroffene tun? Wie kann man sich schützen?

Kriminelle missbrauchen die Identitäten von Verbrauchern im Internet in verschiedenen Bereichen und können damit schnell hohen Schaden anrichten. Sie nutzen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Abos und Verträge abzuschließen oder online Waren zu bestellen.

Den Verbraucherzentralen liegen zahlreiche Beschwerden zu Datenmissbrauch vor. Sie betreffen Abonnements für Streaming-Dienste oder Dating-Portale, die Einrichtung kostenpflichtiger Mail-Konten bis hin zu Warenbestellungen auf Shopping-Plattformen. Meist erfahren Betroffene erst vom Datenklau, wenn sie Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto feststellen.

Wie Kriminelle unter fremdem Namen online shoppen

"Häufig melden sich Kriminelle in einem Onlineshop wie Amazon mit einem fremden Namen, aber mit neuer E-Mail-Adresse an", so Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Als Rechnungsadresse geben sie die gestohlene Anschrift der Person an, als Lieferadresse eine abweichende. Die Rechnungen und später auch Mahnungen des Onlineshops gehen an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse. So erfahren Betroffene zunächst nichts von dem Betrug, sondern erst, wenn sie offene Forderungen per Post erhalten. Denn Inkasso-Schreiben oder Mahnbescheide werden an die hinterlegte Rechnungsadresse geschickt.

Was tun bei Identitätsdiebstahl?

Stellen Betroffene fest, dass ihre Daten missbraucht wurden, gilt es nach dem ersten großen Schreck Folgendes zu tun:

  • Anzeige erstatten: Als Erstes sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden, am besten bei einer Dienststelle mit Schwerpunkt Cyberkriminalität.
  • Über Datenmissbrauch informieren: Das Inkassounternehmen und den Onlineshop schriftlich über den Datenmissbrauch informieren. Eine Bestätigung der Anzeige sollte mitgeschickt werden. Das gilt auch für den Fall, dass man Zahlungsaufforderungen von Anbietern erhält, wenn man unberechtigte Abbuchungen durch die Bank oder das Kreditkarteninstitut hat zurückbuchen lassen. Dann sollte man widersprechen, etwa mit Musterbrief, und ebenfalls eine Kopie der Anzeige als Nachweis für einen Identitätsdiebstahl beifügen.
  • Mahnbescheid widersprechen: Wichtig ist außerdem, gegen einen Mahnbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist, also innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, Widerspruch einzulegen.
  • Auskunft einholen: Schließlich sollten Betroffene eine kostenfreie Auskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien einholen, um zu prüfen, welche Eintragungen gespeichert wurden. Zudem sollte der Identitätsmissbrauch auch bei den Auskunfteien gemeldet werden.

Identitätsdiebstahl: So schützen Sie sich

Betrüger haben viele Möglichkeiten an fremde Daten zu kommen, oft erfolgt das über gefälschte Angebote oder Phishing-Mails. Deshalb ist bei der Abfrage sensibler Daten wie Passwörter, Pins, Bankverbindung oder Kreditkartennummer besondere Vorsicht geboten. Aber auch Hackerangriffe auf Online-Konten bei Online-Marktplätzen oder E-Mail-Anbietern kommen immer wieder vor. Deshalb sollte man sichere Passwörter wählen und für jedes Nutzerkonto ein eigenes Passwort verwenden. Am besten lässt sich der eigene Online-Account mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen, die sich schnell und einfach einrichten lässt.

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