Eine Mole ist durch eine Sturmflut stark beschädigt. © NDR Foto: Stefan Böhnke
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AUDIO: Schleswig-Holstein stellt Fluthilfen zur Verfügung (1 Min)

Ostsee-Sturmflut: Land stellt 160 Millionen Euro zur Verfügung

Stand: 12.03.2024 18:10 Uhr

Häfen, Strände und Promenaden wurden durch die Ostseesturmflut zerstört. Bisher war noch unklar, welche Reparaturen genau gefördert werden. Das ist nun geklärt. Kommunen und private Einrichtungen können Anträge für Reparaturen einreichen.

Am Dienstag hat die Landesregierung Schleswig-Holstein zwei neue Richtlinien zur Förderung von Reparaturarbeiten nach der Ostsee-Sturmflut bekannt geben. Das Land stellt demnach 140 Millionen Euro für den Wiederaufbau von zum Beispiel Häfen oder Promenaden zur Verfügung. Reparaturen der Sturmflutschäden waren bisher zwar schon vor Erlass der Förderrichtlinie gestattet worden. "Aber keiner wusste: Was bekomme ich genau für Förderung?", erklärte Harald Haase, der Sprecher des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein.

Nun lieferte das Land den entsprechenden Rechtsrahmen für die Förderungen nach. Durch die neuen Richtlinien können Kommunen voraussichtlich von Anfang April bis zum 30. Oktober 2024 Anträge einreichen. Für private Einrichtungen endet die Antragsfrist bereits am 30. April 2024.

Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur im Land

"Die Landesregierung hatte den Betroffenen rasche Hilfe zugesagt - die liefern wir nun", sagten Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (beide CDU) am Dienstag in Kiel. Schwarz-Grün will demnach nicht nur beim Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur helfen, sondern auch private Einrichtungen unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass diese der "öffentlichen Daseinsvorsorge" unterliegen - dazu zählen zum Beispiel Theater und Museen. Zu diesem Zweck stellt das Innenministerium weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Klar sei nun auch, wer die Förderung der Reparaturen finanziert: 75 Prozent der Kosten für kommunale Infrastruktur wird das Land übernehmen, 25 Prozent der Kosten tragen die Kommunen selbst. Im Bereich privater Einrichtungen beteiligen sich Land und Kommune mit jeweils 25 Prozent an den Gesamtkosten. Die übrigen 50 Prozent zahlen die Antragssteller.

Madsen will Touristen attraktive Strände bieten

Der Zeitpunkt der neuen Richtlinie für Förderungen nach der Flutkatastrophe ist kein Zufall: Ostern steht vor der Tür und damit auch die erste große Reisewelle des Jahres in Schleswig-Holstein. "Ziel ist es, unsere Gäste mit attraktiven Promenaden und Stränden zu empfangen", sagte Madsen.

Mit 75 Prozent sollen folgende Bereiche gefördert werden:

  • Promenaden, Strände und Dünen
  • Die Instandsetzung von Ufersicherungen und Mauern
  • Die Infrastruktur kommunal gewerblicher Häfen
  • Öffentlich zugängliche Bereiche kommunaler Sportboothäfen
  • Der Wiederaufbau sonstiger Schiffs- und Bootsanleger im kommunalen Eigentum
  • Öffentliche Gebäude, Straßen und Gehwege

Diese Bereiche werden mit 50 Prozent gefördert:

  • Nichtkommunale Träger von Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege
  • Kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen
  • Jugendfreizeitstätten, Ersatzschulen und Schulen der dänischen Minderheit
  • Stützpunkte von Wasserrettungseinheiten

Geförderte Reparaturen müssen bis 2031 abgeschlossen sein

Anträge können laut Wirtschaftsministerium neben Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Kommunalunternehmen auch Eigenbetriebe und Zweckverbände stellen. Darüber hinaus sollen auch Gesellschaften antragsberechtigt sein, wenn eine der eben genannten Institutionen mit mehr als 50 Prozent daran beteiligt sind.

Die Förderung wird nur dann ausgezahlt, wenn die bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereichten Reparaturmaßnahmen innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen sind. Stichtag ist der 31. Dezember 2030. Anträge können demnächst über www.ib-sh.de gestellt werden. Die Mindestschadenshöhe beträgt 5.000 Euro.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 12.03.2024 | 17:00 Uhr

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