Ultraschallbild eines Embryos © NDR Foto: Screenshot

FAQ: Die rechtliche Situation bei Schwangerschaftsabbrüchen

Stand: 05.03.2024 14:32 Uhr

Frankreich nimmt am Freitag als weltweit erstes Land das Recht auf Abtreibung feierlich in die Verfassung auf. So ist die Gesetzeslage in Deutschland.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich strafbar. Gibt es davon Ausnahmen?

Ja. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt (Beratungsregelung nach § 218a Abatz 1 StGB). Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor dem Abtreibungstermin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 05.03.2024 | 17:30 Uhr

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