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NPD-Fraktionschef Udo Pastörs im August 2012 auf der Anklagebank im Amtsgericht Schwerin.
Die Fraktion der rechtsextremistischen NPD im Schweriner Landtag gerät immer häufiger ins Visier der Justiz. Seit November 2011 haben Staatsanwaltschaften in sechs Fällen Ermittlungen gegen Abgeordnete der NPD begonnen.
Genauso oft hat der Landtag die Immunität der NPD-Abgeordneten aufgehoben - also den besonderen Schutz vor Strafverfolgung. Vier Mal hat Fraktionschef Udo Pastörs die Ermittler beschäftigt, zwei Mal sein Fraktionskollege David Petereit. Meist steht der Verdacht auf Verleumdung, Beleidigung oder Volksverhetzung im Mittelpunkt.
Gerichte in Schwerin und in Saarbrücken haben gegen Pastörs bereits zwei Mal Bewährungsstrafen verhängt. Noch im Januar kommen wahrscheinlich zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock hinzu - erneut gegen Pastörs und Petereit. Sie sollen Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) beleidigt haben.
In nur 15 Monaten Parlamentsarbeit stieg die Zahl der Immunitätsaufhebungen gegen NPD-Abgeordnete damit auf acht. Zum Vergleich: In der vorangegangenen Legislaturperiode hat der Landtag in fünf Jahren für neun Verfahren den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen NPD-Abgeordnete freigemacht.