Stand: 19.03.2024 20:59 Uhr

Kappungsgrenze für Mieten in Schleswig-Holstein ab 1. Mai

Ein Schlüsselbund und Geldscheine © Fotolia.com Foto: Dreadlock
Mieterhöhungen werden in den nächsten Jahren in Schleswig-Holstein in einigen Regionen reglementiert.

Für Mieterhöhungen in besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es bald wieder eine Kappungsgrenze. Bei bestehenden Verträgen dürfe die Miete dort innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden, teilte das für Wohnungsbau zuständige Innenministerium mit. Die Regelung soll zum 1. Mai in Kraft treten. Sie gilt dann in 62 Städten und Gemeinden des Landes, darunter Kiel, Lübeck und Flensburg. Betroffen seien auch viele Kommunen in den Tourismusregionen sowie Städte und Gemeinden in der Nähe zu Hamburg, hieß es. Ohne die Kappung dürften Mieten in drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen. Die Verordnung gilt für fünf Jahre.

Archiv
Ein Mikrofon vor zwei Menschen. © NDR Foto: Janis Röhlig
4 Min

Nachrichten 18:00 Uhr

Alles, was für Schleswig-Holstein wichtig ist: Im Nachrichten-Podcast von NDR 1 Welle Nord hören Sie das Neueste aus Schleswig-Holstein, Deutschland und der Welt. 4 Min

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 19.03.2024 | 18:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Wohnungsmarkt

Nachrichten aus Schleswig-Holstein

Eine Familie spaziert lächelnd einen Strand entlang. © IMAGO / Westend61

Ferien und Feiertage in SH: Ausblick auf schulfreie Zeit 2024

Die Pfingst-Feiertage sind vorbei. Die nächsten Ferien beginnen erst im Juli mit den Sommerferien. Ein Überblick. mehr

Videos