Änderungen im Kommunalrecht: Neue Mindestgröße für Fraktionen geplant
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat am Freitag Eckpunkte für Änderungen im Kommunalrecht vorgestellt. Gemeindevertretungen sollen künftig die Mindestgröße für Fraktionen anheben können. Außerdem soll es neue Regelungen für Bürgerbegehren geben.
Gemeindevertretungen mit mindestens 31 Mitgliedern sollen künftig die Möglichkeit haben, die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Abgeordnete anzuheben. Diese Änderung sei eine langjährige Forderung aus der Kommunalpolitik, sagte Sütterlin-Waack. Gerade in Städten mit mehreren Kleinstfraktionen würden die Sitzungen oft bis in die späten Abendstunden dauern. Das sei eine Belastung für die Mandatsträger, so die Innenministerin.
"Generalklausel" für Bürgerbegehren vom Tisch
Zu den am Freitag vorgestellten Änderungen im Kommunalrecht gehören auch mehrere Einschränkungen für Bürgerbegehren. Diese sind aber weniger stark, als im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart: Eine sogenannte Generalklausel ist vom Tisch. Damit sollten ursprünglich Bürgerbegehren für bestimmte, von der Regierung als unverzichtbar eingestufte, Projekte wie Infrastrukturmaßnahmen ausgeschlossen werden. Auch Bürgerbegehren bei Bauleitplanungen, die Voraussetzung für den Krankenhaus-, Schul-, Kita- und Wohnungsbau oder zur Erzeugung regenerativer Energien sind, sollten zunächst für unzulässig erklärt werden. "Da sind wir noch einmal in uns gegangen", sagte Sütterlin-Waack. Die Pläne hatten zuvor für Kritik von Opposition und Verbänden gesorgt.
Keine Bürgerbegehren mehr bei Bauleitplanungen mit politischer Mehrheit
Einschränkungen wird es aber dennoch geben. Für Bauleitplanungen, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit von der Kommunalvertretung beschlossen wurden, sollen keine Bürgerbegehren mehr möglich sein. "In Fällen, wo also vor Ort eine große und breite politische Zustimmung für Entscheidungen besteht, wird in Zukunft kein Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr zulässig sein", erklärte die Innenministerin.
Außerdem werden wieder Fristen für Bürgerbegehren eingeführt. Begehren gegen einen Beschluss der Kommunalvertretung sollen künftig binnen drei Monaten folgen müssen. Eine Wiederholung des Bürgerbegehrens soll frühestens nach einer Sperrfrist von drei Jahren wieder möglich sein.
Die neuen Regelungen sollen kommunales Engagement stärken, nicht schwächen, betonte Sütterlin-Waack. "Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir wollen Bürgerbegehren nicht aushebeln und wir schränken sie mitnichten massiv ein", sagte sie. "Wir wollen einfach, das Planungen schneller gehen und wir wollen das kommunale Ehrenamt stärken. Wir wollen einfach, dass die Kommunalvertreter, wenn die sich wirklich in stundenlangen, tagelangen Sitzungen mit Themen auseinandergesetzt haben, dann wollen wir auch, dass die Themen möglichst Bestand haben."
Kritik von FDP und SSW
Die oppositionelle FDP begrüße zwar, dass die Regierung von der "Generalklausel" abgewichen ist, sprach aber dennoch insgesamt von einem Demokratieabbau. Es sei ein schmutzigen Deal zulasten der Bürger und kleinen Fraktionen. Ablehnung kommt auch vom SSW. Es gebe andere Möglichkeiten, um kürzere Sitzungen zu erreichen, zum Beispiel Redezeitbegrenzungen.
Die am Freitag vorgestellten Eckpunkte sollen nun in einen Gesetzentwurf von CDU und Grünen einfließen, diesen wollen sie dann im November in den Landtag einbringen. Das Gesetz soll möglichst zur Kommunalwahl am 14. Mai nächsten Jahres in Kraft sein.