Geflügelpest bei Parchim ausgebrochen: 25.000 Puten getötet

Stand: 23.11.2023 20:29 Uhr

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden. Rund 25.000 Puten wurden vorsorglich getötet. Betroffen ist eine Haltung in der Gemeinde Lewitzrand.

In einer Geflügelhaltung im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist nach Angaben eines Kreissprechers die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen sei eine Haltung in der Gemeinde Lewitzrand. Rund 25.000 Puten sind vorsorglich getötet worden, hieß es. Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) handelt es sich mit dem Ausbruch in der Haltung um den ersten Fall in diesem Herbst bei Hausgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern. Es sei zu befürchten, "dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt", so Backhaus. Nach Ministeriumsangaben waren in den vergangenen Tagen vereinzelt Tiere verendet und untersucht worden. Analysen hätten nun gezeigt, dass es sich um das als hochansteckend geltende Influenzavirus des Subtyps H5N1 handelt.

Hintergrund: Geflügelpest und Vogelgrippe

Vogelgrippe-Viren können in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: als gering krankmachende Form (niedrigpathogen) oder stark krankmachende Form (hochpathogen). Wenn sich die hochpathogene Form, die meist zum Tod der Vögel führt, wie eine Seuche ausbreitet, sprechen Experten von Geflügelpest.

Hochpathogene Influenzaviren sind zum Beispiel die Subtypen H5N1, H5N5 und H5N8. Bislang sind keine Fälle bekannt, dass sich Menschen mit H5N8 angesteckt haben. Das Risiko wird als sehr gering eingeschätzt. H5N5 ist ein Mischvirus, das sich durch die Vermengung von H5N8-Viren mit anderen H5-Stämmen bildet. Der Subtyp H5N1 gilt als besonders aggressiv und ist auch auf den Menschen übertragbar.

Schutzzone: Geflügel in Region muss im Stall bleiben

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat Backhaus zufolge bereits eine Schutz- und Überwachungszone im Umkreis der Geflügelhaltung eingerichtet. Geflügelhalter in der direkten Umgebung müssen demnach verschärfte Sicherheitsmaßnahmen einhalten, die in einer Öffentlichen Bekanntmachung genau definiert wurden. Dazu gehört eine Stallpflicht für Geflügel oder eine entsprechende Schutzvorrichtung. Halter müssen nun sehr achtsam sein, so Backhaus, so dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter oder Einstreu haben. Auch dürfe Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben, so der Landwirtschaftsminister. Bei Fällen von Vogelgrippe wird um den betroffenen Betrieb in der Regel ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt.

Backhaus: Geflügelhalter sollten möglichst früh schlachten

Zuletzt waren Fälle von Geflügelpest nur vereinzelt bei Wildvögelarten bekannt, lange Zeit grassierte das Virus aufgrund des Vogelzugs vor allem in der kalten Jahreszeit. Experten zufolge seien in den vergangenen Jahren allerdings ganzjährig Fälle aufgetreten. Sie gehen davon aus, dass sich der Erreger in der europäischen Wildvogelpopulation inzwischen weit verbreitet hat und ganzjährig hält. Backhaus rät Geflügelhaltern in Mecklenburg-Vorpommern auch mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft dazu, Geflügel frühzeitig zu schlachten.

Risiko der Geflügelpest steigt im Herbst an

Erst Ende Oktober hatte der Kreis davor gewarnt, dass das Risiko für Ausbrüche von Geflügelpest mit dem Herbstbeginn wieder stark steige. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Stadt Schwerin sind mehr als 8.500 Geflügelhalter gemeldet, die insgesamt etwa 3,6 Millionen Tiere halten. Rund 70 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 1.000 Tieren.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 23.11.2023 | 06:30 Uhr

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