Ein Demonstrant hält auf dem Hamburger Gänsemarkt ein Schild mit der Aufschrift "Filter? Nur für Kaffee!". © dpa Bildfunk Foto: Markus Scholz

Upload-Filter unvermeidlich: Bundestag stimmt für Urheberrechtsreform

Sendedatum: 20.05.2021 14:00 Uhr

Der Bundestag hat die Reform des Urheberrechts verabschiedet. Digitalplattformen wie YouTube werden stärker haftbar gemacht. Kritiker befürchten eine Überregulierung im Netz.

von Tim Kukral und Fritz Lüders

Der Deutsche Bundestag hat mit Stimmen der Großen Koalition die Reform des Urheberrechts beschlossen. Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook sind demnach künftig für die öffentliche Wiedergabe von nutzergenerierten Inhalten urheberrechtlich verantwortlich. Das verpflichtet die Tech-Konzerne dazu, das Hochladen geschützter Inhalte zu verhindern. Die Masse an Material, die jede Minute hochgeladen wird, lässt großen Plattformen Experten zufolge keine andere Wahl, als dafür automatisierte Verfahren zu nutzen – die sogenannten Upload-Filter.

Vor der Verabschiedung der EU-Richtline 2019 hatten allein in Deutschland mehr als 100.000 überwiegend junge Menschen gegen diese Upload-Filter protestiert. Sie befürchteten: Das freie Internet sei in Gefahr.

Was das neue Gesetz beinhaltet

Zumindest in Deutschland hatten die Proteste offenbar Folgen: Das Justizministerium hat versucht, für die legale Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke Möglichkeiten zu schaffen, die die EU-Richtlinie so explizit nicht vorgesehen hatte – etwa für Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche. Ausnahmen gelten insbesondere für die "geringfügige Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken", wie es im Gesetz heißt: Videos und Audios bis zu 15 Sekunden Länge, Texte bis zu 160 Zeichen sowie Bildausschnitte mit einer Maximalgröße von 125 Kilobyte sollen zunächst einmal freigegeben werden.

Urheber*innen und Künstler*innen waren damit nicht einverstanden, hatten sogar einen offenen Brief verfasst – ohne Erfolg. Doch auch ihre Position soll das Gesetz stärken: Etwa durch strengere Auskunftspflichten für YouTube, Facebook, TikTok und Co.

"Quadratur des Kreises"

Das Gesetzgebungsverfahren war für den Bund eine Herausforderung, auch wegen der Vorgaben durch die EU-Richtlinie: "Einerseits darf auf keinen Fall urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen werden – Plattformen wie YouTube müssten dann dafür haften", sagt Rechtsanwalt und Digitalexperte Till Kreutzer: "Es muss aber gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass die Nutzerrechte gewahrt werden und keine Inhalte blockiert oder gelöscht werden, die legal sind." Beides zu hundert Prozent zu erreichen, sei praktisch unmöglich: "Das ist die Quadratur des Kreises."

Wenn die Plattformbetreiber künftig nicht haftbar gemacht werden wollen, müssen sie die Uploads strenger filtern. Das muss automatisiert geschehen, denn allein auf YouTube werden pro Minute rund 500 Stunden Videomaterial hochgeladen – eine für Menschen unüberblickbare Menge. Dass automatisierte Filter über Sachverhalte entscheiden sollen, die sonst Gerichte klären, hatte allerdings für Bedenken gesorgt und für Proteste gegen die EU-Richtlinie 2019. Sowohl die CDU als auch das SPD-geführte Bundesjustizministerium versprachen daher, die Richtlinie ließe sich auch ohne Upload-Filter durchsetzen. Ein Versprechen, das sie nun gebrochen haben.

Ausführlich berichtet ZAPP dazu am kommenden Mittwoch, 26.5., auf YouTube und in der Mediathek.

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 20.05.2021 | 14:00 Uhr

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