Sendedatum: 20.11.2019 23:20 Uhr

G20-Aufarbeitung: Urteil gibt Journalisten Recht

von Caroline Schmidt
Der junge Fotograf Chris Grodotzki wird von ZAPP zum Entzug der Presseakkreditierung interviewt. © NDR
Beim G20 in Hamburg wurde vielen Journalisten plötzlich die Presseakkreditierung entzogen - der Fotograf Chris Grodotzki war auch betroffen.

Bald zweieinhalb Jahre ist der G20-Krawallgipfel von Hamburg inzwischen her, doch einige Journalisten beschäftigt er noch immer. Heute urteilte das Berliner Verwaltungsgericht in einem ersten Verfahren zum Entzug der Presseakkreditierungen zweier Journalisten: Der Verwaltungsakt war rechtswidrig. In den beiden verhandelten Fällen habe "die Voraussetzung für einen rechtmäßigen Widerruf der Akkreditierungen nicht vorgelegen", die Entscheidung des Bundespresseamts war "im Ergebnis fehlerhaft". Das ist eine Niederlage für das verantwortliche Bundespresseamt, dessen Anwälte im Verfahren bis zum Schluss betonten, man habe nach einer Neubewertung der Sicherheitsbehörden keine andere Wahl gehabt, als die betroffenen Journalisten kurzfristig von der weiteren Berichterstattung auszuschließen.

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Nach den Krawallen kam es zum Entzug der Presseakkreditierungen

Der Vorgang machte vor zwei Jahren bundesweit Schlagzeilen: Nachdem gewaltbereite Chaoten während des Gipfeltreffens in Hamburg ganze Straßenzüge verwüstet hatten, griff die Polizei hart durch – auch gegen Medienvertreter. 32 für den Gipfel akkreditierte Journalisten kamen am zweiten Tag als potenzielle Gefährder auf eine Liste, elf von ihnen mussten bei Eingangskontrollen ihren Pressepass wieder abgeben, angeblich aus Sicherheitsgründen.

Einer von den betroffenen Journalisten: Chris Grodotzki. "Die Polizisten konnten mir selber nichts sagen, die waren selber irritiert", erinnert sich der Fotograf. "Das Einzige, was sie dann vermerkt haben, war: Ja, vielleicht haben sie den ja irgendwie illegal bekommen. Was natürlich völliger Quatsch ist. Denn wie alle anderen Journalistinnen und Journalisten habe ich den auch beantragt beim Bundespresseamt, das wurde gecheckt, und dann haben wir den bekommen.“

Chris Grodotzki tauscht sich daraufhin mit anderen Journalisten aus, die ebenfalls ihre Akkreditierung verloren haben. Und stellt fest: "Das sind alles Leute, die in Berlin auf den Demos unterwegs sind, die teilweise Recherchen über Rechtsextremismus anstellen, die in der Umweltbewegung immer wieder begleitend als Journalisten auftauchen. Mit einem von denen war ich zum Beispiel auch kurzzeitig in der Türkei inhaftiert, weil wir da kurdische Proteste dokumentiert hatten."

Kontakte zu Aktivisten ein Grund für Entzug?

Anwalt Frank Venetis von der Gewerkschaft Ver.di wird von ZAPP zum Entzug der G20-Presseakkreditierungen 2017 in Hamburg interviewt. © NDR
"Ein Generalverdacht stand plötzlich im Raum" - Anwalt Frank Venetis von der Gewerkschaft Ver.di kritisiert den Entzug der G20-Presseakkreditierung vieler Journalisten in Hamburg 2017.

Kontakte zu politischen Aktivisten als Grund, Journalisten die Berichterstattung über das G20-Treffen zu verbieten? Frank Venetis, Anwalt der Gewerkschaft Ver.di, hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. "Letztlich, wie gesagt, müssen ja konkrete Anhaltspunkte gegen den Journalisten vorliegen, dem man die Akkreditierung entziehen möchte. Insofern muss man schauen: Was wirft man ihm vor? Hier sollen es meistens Aktivisten der linksextremistischen Szene sein. Das ist genauso, wie es klingt: sehr abstrakt, sehr vage im Einzelnen."

Venetis verfasst für seine Mandanten ein Auskunftsgesuch ans Bundeskriminalamt - und erhält bald Antwort. Er und seine Mandanten staunen, was die Sicherheitsbehörden alles über sie gespeichert haben.  Bei Chris Grodotzki ist mehrfach Hausfriedensbruch aufgeführt. Aber was steckt dahinter? Einmal habe er etwa ein Transparent in einem Flughafen aufgehängt, sagt Grodotzki, und alles, was da unter "potentielle Relevanz" vermerkt ist, seien journalistische Recherchen unter Tierschutzaktivisten gewesen, die offenbar der Staatsschutz beobachtet habe.

Datenschutzbeauftragte prüfte Daten - vernichtendes Ergebnis für die Behörden

"Am meisten hat mich an der Auflistung geärgert, dass es eine total wirre Konstellation war, dass es keinen einzigen Fall gab, wo ich für irgendwas verurteilt wurde", meint Chris Grodotzki. "Das sind alles Aktionen, an denen ich entweder als Aktivist in meiner Jugend oder später als Journalist irgendwie beteiligt war. Aber nichts, was irgendeine Rechtsgrundlage hätte, nichts, wo irgendwie ein Urteil gegen mich gefallen wäre oder sowas." Auch die niedersächsische Datenschutzbeauftragte, die Grodotzkis Eintragungen prüft, kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. "Meine datenschutzrechtliche Prüfung hat zweifelsfrei ergeben, dass personenbezogene Daten durch die Polizeidirektion Hannover und das LKA unrechtmäßig verarbeitet worden sind." Nach Rücksprache mit Grodotzki sollten die Daten "umgehend gelöscht werden".

Behörden führten Journalisten fälschlicherweise als Linksradikale

So ist es bei fast allen Journalisten, die beim G20-Gipfel ihre Akkreditierung verlieren: alte Einträge, falsche Einträge, Verwechslungen oder nebulöse Gefahreneinschätzungen vom Verfassungsschutz. Und doch sind alle als Linksradikale bei den Behörden geführt. Problematisch findet das der Sicherheitsexperte der FDP im Bundestag, Konstantin Kuhle: "Wenn man als Journalist oder als Journalist über das Thema Linksextremismus berichtet, dann muss man auch die Freiheit haben, unbeobachtet mit Informanten aus der Szene in Kontakt zu treten. Und diese Stelle, an der der Kontakt zur Recherche, zur Informationsbeschaffung zwischen Vertretern der Szene und Journalistinnen und Journalisten stattfindet, ist besonders anfällig für die Datensammlung der Nachrichtendienste und möglicherweise auch der Polizei. So kommt es zustande, dass Journalisten in diesen Datenbanken landen."

Hinweis auf vier potenzielle Störer ergab offenbar Generalverdacht

Erst nach dem G20 Treffen teilt die Bundesregierung mit, dass sie einige Akkreditierungen deshalb von Anfang an nur mit Bedenken erteilt habe. Und als dann plötzlich Linksradikale in Hamburg randalierten, habe das Bundeskriminalamt die Verantwortung für diese Journalisten nicht mehr übernehmen wollen. Was Regierungssprecher Steffen Seibert damals nicht sagt: Es gab offenbar Informationen, dass vier Journalisten den Gipfel tatsächlich stören wollten. Das entnimmt Anwalt Frank Venetis den Verfahrensakten: "Man hatte vier namentlich bekannte Journalisten, denen dann auch die Akkreditierung entzogen wurde. Aber aufgrund dieser abstrakten Gefährdungssituation kam man dann von Seiten der Sicherheitsbehörden zu der Einschätzung, dass unter Umständen auch von anderen Journalisten Gefahr ausgehen könnte - sozusagen Generalverdacht stand plötzlich im Raum", so Venetis.

Verwaltungsgericht urteilt: Entzug der Akkreditierung rechtswidrig

Sowohl das Bundespresseamt als auch das Bundeskriminalamt wollen auch auf schriftliche Nachfrage von ZAPP nichts zum laufenden Verfahren sagen. Währenddessen wundert sich die Opposition. "Man hat das Gefühl hier ist jetzt mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden", meint Konstantin Kuhle. "Man hat lieber mehr Menschen ausgeschlossen als weniger. Und das ist ein Eingriff in die Pressefreiheit, der schlichtweg nicht gerechtfertigt ist." Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Sichtweise nun bestätigt – zumindest für die ersten beiden Fälle der insgesamt neun Journalisten, die gegen den Entzug ihrer Akkreditierung klagen. Im Fall des Fotografen Rafael Heygster und des NDR-Fernsehjournalisten Sebastian Friedrich, der inzwischen auch für ZAPP arbeitet, war der Entzug der Akkreditierung rechtswidrig.

"Guter Tag für die Pressefreiheit"

"Es hat an den erforderlichen einzelfallbezogenen den jeweiligen Kläger betreffenden Tatsachen und Belange gemangelt", die einen Widerruf rechtfertigen würden, so die Richter. Für Rechtsanwalt Frank Venetis "ein guter Tag für die Pressefreiheit, weil es sich das Bundespresseamt in der Zukunft nicht mehr so leicht machen kann." Dass der Prozess Folgen hat, fordert auch Konstantin Kuhle. "Es ist ja gut, dass das Ganze zwei Jahre später gerichtlich überprüft wird. Aber der Verstoß gegen die Pressefreiheit, wenn jemandem die Akkreditierung unrechtmäßig versagt worden ist, der bleibt. Und das ist ein Skandal, der so nicht wiederholt werden darf."

Weitere Informationen
Eine Presseakkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg  Foto: Kathrin Otto

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Dieses Thema im Programm:

ZAPP | 20.11.2019 | 23:20 Uhr

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