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Für die Ausweitung des Nachhilfeunterrichts sind vor allem Honorarkräfte eingeplant.
Das flächendeckende Angebot einer kostenlosen Nachhilfe und die Ausweitung der Ganztagsbetreuung auf alle Hamburger Grundschulen sind zentrale Projekte von Schulsenator Ties Rabe (SPD). Dabei setzt die Schulbehörde auch auf den Einsatz von Honorarkräften. Deren Einsatz ist jedoch rechtlich umstritten. Zurzeit werden die Honorarverträge an den Schulen durch die Rentenversicherung überprüft, wie NDR 90,3 am Montag berichtete. Auf die Hamburger Schulbehörde kommen möglicherweise zusätzliche Kosten in Millionenhöhe zu.
Ob für den Vertretungsunterricht, die Nachhilfe oder andere Kurse: Honorarkräfte werden an vielen Stellen an Hamburgs Schulen gebraucht und eingesetzt. Rechtlich ist das dann problematisch, wenn die freiberuflichen Mitarbeiter ausschließlich an öffentlichen Schulen und dort so regelmäßig arbeiten, dass sie eigentlich fest angestellt werden müssten. Derzeit überprüft die Rentenversicherung an rund 300 Hamburger Schulen deshalb alle Honorarverträge aus den Jahren 2006 bis 2010. Das bestätigte Behördensprecher Peter Albrecht NDR 90,3.
Wie das "Hamburger Abendblatt" (Montagsausgabe) berichtete, raten sowohl die im Verband Hamburger Schulleitungen zusammengeschlossenen Schulleiter als auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Schulen, bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Honorarverträge abzuschließen. Sie berufen sich auf ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen. Demnach dürfen "Regelaufgaben" wie die Nachmittagsbetreuung oder Nachhilfe, bei denen die Beschäftigten in den Dienstbetrieb der Schule eingegliedert sind und den Weisungen der Schulleitung unterstehen, nur von Mitarbeitern in "regulären Beschäftigungsverhältnissen" mit Versicherungspflicht wahrgenommen werden.
Die Befürchtungen der Schulen, dass sie im Falle von Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge die zusätzlichen Kosten aus ihrem eigenen Budget übernehmen müssten, wies Albrecht zurück. Sollte die Rentenversicherung feststellen, dass die Honorarkräfte in Wirklichkeit scheinselbständig waren, werde die Schulbehörde die Kosten dafür selbstverständlich übernehmen. Dies habe man den Schulen auch bereits schriftlich mitgeteilt. Die Nachforderungen könnten aus seiner Sicht mehrere Millionen Euro betragen.
Dies bedeute langfristig aber nicht, dass zum Beispiel nur noch fest angestellte Lehrer Nachhilfeunterricht geben dürften, so Albrecht. Pensionierte Lehrer, ältere Schüler und Studenten könnten nach wie vor eingesetzt werden. Bei ihnen sei klar, dass sie nur nebenbei unterrichten.