09.04.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe:  Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Miriam Meßling, Heinrich Amadeus Wolff, Josef Christ, Henning Radtke, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel und Martin Eifert, verkündet das Urteil in Sachen ·Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung·. © dpa Foto: Uli Deck

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Sendung: Aktuell | 09.04.2024 | 15:46 Uhr | von Ottowitz, Sebastian / Hempel, Klaus
7 Min | Verfügbar bis 09.04.2026

Leibliche Väter müssen künftig die Möglichkeit haben, eine von einem anderen Mann übernommene rechtliche Vaterschaft anzufechten.

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