Ein Vater spielt mit seinem Baby. © dpa Foto: Jens Büttner

Kommentar: Familienrechtsurteil überholt Ansicht des Justizministers

Sendung: Kommentar | 09.04.2024 | 17:24 Uhr | von Gonsch, Verena
2 Min | Verfügbar bis 09.04.2026

Das Bundesverfassungsgericht erkenne erstmals an, dass Kinder mehr als zwei Elternteile haben können, meint Verena Gonsch.

09.04.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe:  Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Miriam Meßling, Heinrich Amadeus Wolff, Josef Christ, Henning Radtke, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel und Martin Eifert, verkündet das Urteil in Sachen ·Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung·. © dpa Foto: Uli Deck
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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

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Kopfhörer liegen auf einem Mischpult. © fotolia Foto: Xandros

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