Das Neun-Euro-Ticket ist eine Monatskarte, die bundesweit gültig ist. Das Ticket kann in U- und S-Bahnen, Bussen, HVV-Fähren und allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Nicht gültig ist es für Züge im Fernverkehr, wie zum Beispiel ICE, IC, EC oder Flixtrain. Jeder Mensch kann das Neun-Euro-Ticket nutzen. Es ist nicht übertragbar und gilt für die 2. Klasse. Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos.
Das Neun-Euro-Ticket gilt in ganz Deutschland. Allerdings ist es nur für die Nutzung des Nahverkehrs und U-Bahnen, S-Bahnen, Bussen und HVV-Fähren gültig. Es ist ein Monatsticket, das nur für den Aktionszeitraum Juni, Juli und August erworben werden kann. Sie können mit dem Ticket mit dem Regionalverkehr quer durch die Bundesrepublik reisen.
Das Neun-Euro-Ticket kann im Aktionszeitraum vom 1. Juni bis einschließlich 31. August 2022 genutzt werden. Bei dem Ticket handelt es sich um eine Monatskarte. Die Gültigkeit endet automatisch, wenn der Geltungsmonat vorbei ist. Wer das Angebot von Juni bis August nutzen möchte, muss für jeden einzelnen Monat ein Neun-Euro-Ticket kaufen. Es ist nicht übertragbar und gilt für die 2. Klasse.
Das Neun-Euro-Ticket ist in Hamburg zunächst digital erhältlich, im Online-Shop und auch über die HVV-App. Und auch an einzelnen Servicestellen und in einigen Bussen im Hamburger Umland kann man das Sonderticket kaufen. Auch über die App "DB Navigator" der Deutschen Bahn ist es erhältlich. Ab dem 1. Juni soll man es dann überall bekommen, auch an Automaten und über die HVV-Switch-App. Das Neun-Euro-Ticket ist bundesweit im Nah- und Regionalverkehr gültig. Man kann es für die Monate Juni, Juli und August erwerben.
Wer ein Abo hat, muss sich um nichts kümmern, der HVV stellt dann einfach die Lastschrift um. Und wer Sozialrabatt erhält, fährt sogar kostenlos. An den bisherigen Mitnahmeregelungen ändert sich für Bestandskundinnen und -kunden auch nichts. Beim Semesterticket kann das Geld erst im Nachgang erstattet werden, und auch bei Profiticket ist das teilweise der Fall, weil die mehr als 2.000 beteiligten Firmen unterschiedliche Zuschussregelungen haben.
Schüler- und auch Semester-Tickets sowie Bonus-Tickets für Auszubildende werden für die Monate Juni, Juli und August auf jeweils neun Euro gesenkt. Die Tickets gelten für den Aktionszeitraum dann auch bundesweit. Bei den Schüler- und Bonus-Tickets erfolgt die Umstellung der Lastschrift auf neun Euro. Beim Semester-Ticket wird im Nachgang durch die Hochschule erstattet oder verrechnet.
Das Neun-Euro-Ticket ist nur für die Fahrten des Ticket-Inhabers oder der -Inhaberin gültig. Es ist nur für eine Person und ist nicht übertragbar. Kinder unter 6 Jahre können weiterhin kostenlos mitfahren. Alle anderen Fahrgäste und ältere Kinder benötigen ein eigenes Neun-Euro-Ticket. Für Abo-Kundinnen und -Kunden gelten die bestehenden Mitnahmeregeln. Vollzeit-Karten im Abo sind sonnabends, sonntags und feiertags unabhängig vom eingetragenen Geltungsbereich im Gesamtnetz gültig. Zusätzlich können dann eine Person und drei Kinder (6 - 14 Jahre) kostenlos mitfahren.
Die bisherigen Regeln im HVV bleiben unverändert bestehen. Für die Mitnahme von Fahrrädern bedeutet das: Ein Anspruch auf die Beförderung eines Fahrrads oder mehrerer Fahrräder besteht generell nicht. Sie werden genau wie Handgepäck und sonstige Sachen nur mitgenommen, wenn die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Fahrerinnen und Fahrer des HVV können auch während der Fahrt anordnen, bei der nächsten Station auszusteigen. Insbesondere wenn Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer oder Personen mit Kinderwagen Platz benötigen, haben diese Vorrang. Das HVV-Betriebspersonal entscheidet im Zweifelsfall. Fahrräder dürfen in den U-, S-, A-Bahnen und in einigen Bussen mitgenommen werden. Dabei gelten folgende Zeiten, in denen die Mitnahme erlaubt ist. Montag - Freitag bis 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr und von 18 Uhr bis Betriebsschluss. Sonnabend, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen jeweils ganztägig bis Betriebsschluss. Während der Hamburger Sommerferien (7.07. - 17.08.2022) - nur in den U-, S-, A-Bahnen - ganztägig (gilt nicht für den Bus).
Die bisherigen Regeln im HVV bleiben unverändert bestehen. Wenn ein Tier in den Verkehrsmitteln des HVV mitgenommen wird, sind bestimmte Mitnahmeregelungen zu beachten. Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Die Mitnahme von gefährlichen Hunden nach § 2 2 Absatz (1) des Hamburger Hundegesetzes (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) ist verboten. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach § 2 Absatz (3) des Hamburger Hundegesetzes in der jeweils geltenden Fassung vermutet wird, und andere Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Hunde sind stets an der Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.