Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein. © dpa Foto: Uli Deck

Grundsatzurteil des BVG zu Strafverfahren - Debatte über Für und Wider

Sendung: Standpunkte | 01.11.2023 | 00:00 Uhr | von Behrendt, Peter
6 Min | Verfügbar bis 31.10.2025

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: in Fällen von Mord dürfen Freigesprochene nicht erneut angeklagt werden. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe sagen, das Grundgesetz schützt sowohl bereits einmal verurteilte als auch freigesprochene Menschen - auch wenn es neue Erkenntnisse und Zweifel an der Unschuld gibt. Journalistinnen und Journalisten haben dazu unterschiedliche Ansichten.

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