Musik- und Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Regieklappe beim Film  Detailansicht des Bildes Der Norddeutsche Rundfunk fördert im Einvernehmen mit dem bei ihm eingerichteten Beirat gemäß § 60 Abs. 2 bis 4 RundfG M-V im Rahmen seines Programmauftrages rundfunkgerechte Musikdarbietungen und Orchester aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die audiovisuelle Darstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Produktionen von Filmschaffenden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund des Kulturauftrages des NDR. Sie dient der Erhaltung der kulturellen Identität Mecklenburg-Vorpommerns.

Zuwendungsempfänger können sein:

  • Klangkörper oder deren Träger
  • Produzenten audiovisueller Darstellungen
  • Vereine und Verbände
  • Weitere Juristische Personen
  • Einzelpersonen

Förderanträge für das folgende Kalenderjahr sind nach Maßgabe des vom NDR zur Verfügung gestellten Antragsformulars bis zum 31. August des laufenden Kalenderjahres einzureichen. 

 

Weitere Informationen

Musikförderung: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Musikförderung zum Herunterladen

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Musikförderung: Formblatt Gesamtkalkulation und Abrechnung

Musikförderung: Formblatt Gesamtkalkulation und Abrechnung

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Filmförderung: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Filmförderung

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§ 60 Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

- Verwendung des Anteils an der Rundfunkgebühr -

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Kontakt

Musik- und Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern

c/o NDR Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern
Direktion
Schlossgartenallee 61
19061 Schwerin