Musikförderung in Niedersachsen

Neue Mittel für die niedersächsische Musikszene

Tasten eines Klaviers © Christian Jung Detailansicht des Bildes Der NDR verwendet einen Teil seiner Rundfunkgebühr im Einvernehmen mit dem Land gezielt für die Musikförderung in Niedersachsen. Auf Grundlage des entsprechenden Gesetzes (§ 50 Niedersächsisches Mediengesetz) stehen damit jährlich rund 600.000 Euro ausschließlich für Förderzwecke zur Verfügung.

Organisiert und betreut wird die "Musikförderung in Niedersachsen" durch eine Geschäftsstelle, die als rechtlich nicht selbstständige Einrichtung im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen in Hannover ihren Sitz hat.

Förderungsschwerpunkte

Ob Musikfestivals, Orchester, Ensembles, Wettbewerbe, Chöre oder der musikalische Nachwuchs: Mit den Mitteln sollen vor allem Projekte gefördert werden, die einen deutlichen Bezug zu Niedersachsen haben. Sei es, dass sie in Niedersachsen stattfinden, Niedersachsen betreffende Themen zum Inhalt haben oder von Musikschaffenden aus Niedersachsen realisiert werden.

Die unterstützten Projekte sollen dazu beitragen, das Bild Niedersachsens als Kulturland national und international zu fördern, die Kooperation und Vernetzung des kulturellen Lebens und Schaffens zu intensivieren und Akzeptanz und Anteil der deutschen Sprache in der Vokalmusik zu erhöhen.

Bevorzugt werden dabei Projekte, die mehrere Förderschwerpunkte in ihrer kulturellen Bedeutung für Niedersachsen miteinander verbinden.

Hinweise zur Antragsstellung

Schriftliche Anträge können an die genannte Adresse des NDR Landesfunkhauses Niedersachsen geschickt werden. Allgemeine Grundsätze der Förderung sowie Informationen zum Antrags- und Zuwendungsverfahren liefern die Richtlinien für die Musikförderung nach dem Niedersächsischen Mediengesetz und ein Merkblatt zum Antragsverfahren, die von dieser Seite heruntergeladen oder in der Geschäftstelle abgerufen werden können. Antragsteller werden auf Wunsch von der Geschäftsführung "Musikförderung in Niedersachsen" beraten.

Über die Förderung entscheidet eine vierköpfige Vergabejury, die aus jeweils zwei Vertretern des Landes Niedersachsen und zwei Vertretern des Norddeutschen Rundfunks besteht.

 

Downloads

Geschäftsbericht 2009/2010

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2009/2010.

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Geschäftsbericht 2007/2008

Jahresrechnungen und geförderte Projekte der Musikförderung in Niedersachsen von 2007/2008.

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Kontakt

Musikförderung in Niedersachsen

c/o NDR Landesfunkhaus Niedersachsen
Direktion
Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 22
30169 Hannover

Telefonnummer: (05 11) 988-0

Weitere Informationen
Eine Klarinette liegt auf einem Notenblatt © fotolia.com Fotograf: Bernd Leitner
 

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