Geldtransaktion am Laptop © fotolia.com Foto: Redpixel

Online-Shopping bei Amazon & Co.: So erkennt man Betrug

Stand: 09.11.2022 11:40 Uhr

Vor Weihnachten kaufen auf der Suche nach Schnäppchen viele Verbraucher bei Online-Shops wie Amazon ein. Dort tummeln sich vermehrt Händler mit einer altbekannten Betrugsmasche. Wie kann man diese erkennen?

Ein typischer Fall: Ein Kunde hat einen Artikel auf Amazon bestellt und erhält plötzlich eine E-Mail vom Verkäufer. Darin heißt es, dass es Schwierigkeiten bei der Verarbeitung der Zahlung gebe und diese deswegen per Banküberweisung an ein vermeintliches Amazon-Konto erfolgen soll. "In einem solchen Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher stutzig werden", warnt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Nachricht vermittele den Eindruck einer ganz offiziellen Bestellbestätigung. Auch die angegebenen Daten machten den Anschein, als gehörten sie zu Amazon. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber oft um Betrug.

Kauf, Kommunikation und Zahlung nur über Amazon

Wer nach seinem Online-Einkauf solch eine Nachricht bekommt, sollte genau hinschauen. Betrüger versuchen auf diesem Weg den Käuferschutz zu umgehen. Die Ware wird nicht geliefert und das Geld ist in den meisten Fällen weg. Deshalb sollten Kauf, Kommunikation und vor allem die Zahlung immer offiziell über Amazon laufen. "Findet die Bezahlung abseits von Amazon statt, greift der Käuferschutz nicht. Im Betrugsfall kann dann die 'Amazon A-bis-Z-Garantie' nicht genutzt werden", so die Rechtsexpertin.

Händler auf Seriosität prüfen

Misstrauen ist zudem geboten, wenn ein angeblich deutscher Anbieter eine ausländische Bankverbindung angibt. Ob ein Händler seriös ist, lässt sich zum Beispiel im Internet anhand von Erfahrungsberichten recherchieren oder im Impressum überprüfen. Wer sich unsicher ist, kann sich auch an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden, sie bietet eine kostenlose Beratung.

Ist es zum Betrug gekommen, sollten Betroffene Strafanzeige stellen und umgehend Amazon, die eigene Bank und die Empfängerbank informieren.

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Markt | 29.11.2021 | 20:15 Uhr

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