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Pflegeheim: Wie hoch sind die Kosten?

Stand: 24.04.2024 13:13 Uhr

Immer mehr alte Menschen leben im Pflegeheim. Die Betreuung wird zunehmend teurer. Was kostet ein Platz, wer zahlt was und wie hoch ist der Eigenanteil für Pflegebedürftige?

Etwa fünf Millionen Menschen in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes pflegebedürftig. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, etwa eine Million leben in Pflegeheimen. In ein Pflegeheim zu ziehen und sein Zuhause und Umfeld zu verlassen, fällt den meisten alten Menschen schwer. Hinzu kommen Sorgen über die finanzielle Belastung und die Furcht, sich den Heimplatz nicht leisten zu können. Die Kosten vor allem für Pflegepersonal, aber auch für Unterkunft und Verpflegung sind stark gestiegen und schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen nieder.

Pflegereform: Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung, mehr staatliche Leistungen

Mit der Pflegereform, die in zwei Stufen bis 2025 umgesetzt wird, will die Bundesregierung auf die steigenden Kosten reagieren. Das Maßnahmenpaket soll die Pflegeausbildung verbessern und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten. In einem ersten Schritt sind sowohl die Beiträge zur Pflegeversicherung als auch die staatlichen Zuschüsse angehoben worden. Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung hat sich von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Auf den Beitrag gibt es Zu- oder Abschläge, die sich danach richten, ob und wie viele Kinder der Versicherte hat und wie alt sie sind. Zudem haben sich die staatlichen Zuschüsse bei den Pflegeleistungen erhöht, unter anderem bei der stationären Pflege. Die Verbraucherzentrale gibt einen Überblick über die Änderungen.

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung in einem Pflegeheim?

Einen festen Preis für einen Platz im Heim gibt es nicht. Jeder Betreiber kalkuliert die Kosten für sein Haus selbst, muss sie allerdings von den Pflegekassen und den Sozialbehörden genehmigen lassen. Zwar zahlen die Pflegekassen Zuschüsse zu den Kosten für die Pflege, dennoch müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. 2023 mussten sie nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) monatlich im Schnitt 2.576 Euro Eigenbeteiligung zahlen, wenn sie bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden. Das sind 165 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige mit mehr als zwölf Monaten Aufenthaltsdauer im Heim mussten durchschnittlich 2.370 Euro (plus 187 Euro) zuzahlen. Bei mehr als zwei Jahren waren es 2.095 Euro (plus 140 Euro) und bei mehr als drei Jahren 1.750 Euro (plus 79 Euro).

Pflegeheim-Kosten in Bundesländern unterschiedlich

In den Kosten für einen Heimplatz sind neben den reinen Pflegekosten auch Kosten für Unterkunft, Essen und weitere Nebenkosten enthalten. Die Beträge unterscheiden sich zum Teil erheblich zwischen den Bundesländern: Während Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 2023 für einen Heimplatz im ersten Jahr durchschnittlich 2.016,85 Euro im Monat zahlten, waren es im Saarland 2.980,80 Euro.

Pflegekasse übernimmt Teil der Kosten je nach Pflegegrad

Ausschnitt aus der monatlichen Rechnung eines Pflegeheimes © Axel Franz
Die Rechnung eines Pflegeheimes setzt sich aus vielen Positionen zusammen.

Die tatsächlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen deutlich höher als die Eigenbeteiligung. Für die Kosten der Pflege zahlen die Pflegekassen monatlich Leistungen an den Betreiber, die sich nach der Pflegebedürftigkeit des Heimbewohners richten - von Pflegegrad 1 bis 5, von leicht bis schwer. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Menschen mit Pflegegrad 1 möglichst nicht in der stationären Pflege leben. Wollen sie es dennoch, gilt für sie ein deutlich höherer Eigenanteil, die Kasse steuert nur 125 Euro zu. Bei Pflegegrad 2 sind es bereits 770 Euro und bei intensiver Pflege im Grad 5 sogar 2.005 Euro pro Monat.

Pflegekasse gibt Zuschüsse zu Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich zusammen aus Pflege- und Betreuungskosten, Unterkunft, Essen und Investitionskosten. Pflegebedürftige müssen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Heim selbst aufkommen. An den hohen Kosten für das Pflegepersonal beteiligen sie sich mit dem sogenannten Eigenanteil. Zu diesem Eigenanteil gewähren die Pflegekassen seit Anfang 2022 Zuschüsse, die sich je nach der Aufenthaltsdauer im Heim staffeln. Dabei gilt: Je länger eine pflegebedürftige Person im Heim lebt, desto geringer wird ihr Eigenanteil. Seit 1. Januar 2024 gilt: Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und nach drei Jahren 75 Prozent. Damit übernehmen die Pflegekassen erst ab dem dritten Jahr im Pflegeheim einen größeren Teil der Kosten für die reinen Pflege- und Betreuungsleistungen.

Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Heimbetreiber müssen in ihrer Berechnung die Kosten für die Bewohner aufschlüsseln. Eine Beispielrechnung für die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen im Bundesdurchschnitt:

  • Als Teil der Pflege- und Betreuungskosten wird ein "einrichtungseinheitlicher Eigenanteil" (EEE) erhoben. Er gilt für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe und betrug 2023 durchschnittlich 1.377 Euro.
  • Für die Unterkunft mit Nebenkosten und das Essen kamen weitere 921 Euro hinzu.
  • An dritter Position stehen "Investitionskosten". Darunter fallen Ausgaben zu Erhalt und Modernisierung von Gebäuden und technischen Anlagen, etwa die Renovierung von Gemeinschaftsräumen oder die Sanierung von Bädern. Im Schnitt mussten Bewohner dafür weitere 485 Euro monatlich zahlen.

Die Eigenbeteiligung summiert sich damit auf 2.783 Euro monatlich (2022: 2.468 Euro). Mit dem Zuschuss der Pflegekasse zum Eigenanteil (EEE) in Höhe von 15 bis 75 Prozent verringert sich der Betrag aber je nach Aufenthaltsdauer. Wenn das Heim Pflegekräfte ausbildet, kommt noch ein "Ausbildungszuschlag" von etwa 50 Euro zur Kostenberechnung hinzu.

Preiserhöhungen im Heim lassen Eigenanteil steigen

Die Kosten für Pflegeheime steigen regelmäßig. Betreiber müssen eine geplante Erhöhung bei den Aufsichtsgremien beantragen, begründen und genehmigen lassen. Als Grundsatz gilt, dass die Erhöhung und der künftige Preis angemessen sein müssen. Den Bewohnern müssen die Betreiber die Steigerung rechtzeitig ankündigen, erläutern und begründen. Falls sie nicht zustimmen wollen, können sie den Vertrag mit dem Heim kündigen. Da die Zuzahlungen der Pflegekasse nach Pflegegrad ein Festbetrag sind, schlägt eine Erhöhung zunächst voll auf den Eigenanteil der Bewohner durch. Doch auch mit dem Zuschuss der Pflegekassen liegt der Eigenanteil höher als zuvor.

Ein Beispiel: Eine Heimbewohnerin hat Pflegegrad 3. Aus eigener Tasche zahlt sie in ihrem Heim einen Eigenanteil (EEE) von monatlich 1.377 Euro, die Pflegekasse entsprechend dem Pflegegrad weitere 1.262 Euro als Festbetrag an den Heimbetreiber. Erhöht dieser den Eigenanteil um 100 Euro, zahlt die Bewohnerin 1.477 Euro, der Festbetrag der Pflegekasse erhöht sich dagegen nicht. Die Pflegekasse zahlt nur den nach Aufenthaltsdauer gestaffelten prozentualen Zuschuss zum höheren Eigenanteil.

Kosten für Pflegeheim vergleichen

Auch zwischen Heimen im selben Bundesland und derselben Region gehen die Preise weit auseinander. Es ist also sinnvoll, rechtzeitig Angebote und Preise zu vergleichen. Das Informationsportal "Pflegelotse" des vdek gibt einen bundesweiten Überblick über Pflegeheime und deren Preise. Auch der "Pflege-Navigator" der Krankenkasse AOK informiert über Einrichtungen bundesweit.

Pflegeheime sind nicht mit Seniorenwohnheimen, -residenzen oder ähnlichen Einrichtungen zu verwechseln. Während in Pflegeheimen die Pflege im Vordergrund steht, ist es bei Seniorenheimen das betreute Wohnen. Dort leben alte Menschen in kleinen Wohnungen oder Apartments oft sehr selbstständig. Die Preise und Leistungen können frei gestaltet werden und entsprechend hoch sein.

Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?

Längst nicht alle Pflegebedürftigen können die im Schnitt bis zu 2.411 Euro Eigenbeteiligung pro Monat für einen Heimplatz selbst aufbringen. Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.

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Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 11.01.2024 | 18:00 Uhr

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