Das Bild zeigt den Unterricht in einer Schule. © picture alliance/dpa Foto: Philipp von Ditfurth

SH stimmt im Bundesrat für Infektionsschutzgesetz

Stand: 16.09.2022 20:52 Uhr

Der Bundesrat hat am Freitag der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Auch Schleswig-Holstein stimmte mit Ja, obwohl Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zuvor noch scharfe Kritik geäußert hatte.

Hintergrund des Widerstandes auch von anderen Ländern ist die Aufnahme von Covid-19 auf die Liste von ansteckenden Infektionskrankheiten wie Pest und Cholera nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes. Nach den Ursprungsplänen hätten Kinder und Jugendliche nach einer Corona-Infektion in jedem Fall einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Mit der nun verabschiedeten Erklärung werde diese Regelung wieder gestrichen, gab die Staatskanzlei in Kiel an.

Erst am Mittwoch hatte Prien, die gleichzeitig Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, gesagt, dass sie das Gesetz für eine "Katastrophe für Schülerinnen und Schüler" halte und deswegen Änderungen fordere. Mit der Neuregelung sollten Kinder, bei denen ein Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht, Schulen oder Kitas nur mit ärztlichem Attest oder negativem, offiziellen Test betreten dürfen, so Prien. Damit wären Kinder der Ministerin zufolge schlechter gestellt als Erwachsene. Denn die könnten sich bei einer Infektion nach fünf Tagen wieder frei bewegen - Schülerinnen und Schüler müssten sich dagegen freitesten.

Prien: Dankbar, dass "Irrtum" korrigiert wurde

Dieser strittige Punkt wurde nun geändert. Im Bundesrat sagte Prien daher, sie sei sehr dankbar, dass die Bundesregierung sich bereit erklärt habe, eine Protokollerklärung abzugeben und "den Irrtum" zu korrigieren. "Wieder hätten wir riskiert, dass Kinder aus sozial schwachen Familien im Zweifel häufiger zuhause bleiben, denn Testzentren sind nicht mehr überall zu finden und kosten Geld." Auch Kinderarztpraxen hätten eine höhere Belastung. Prien sagte weiter: "In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit."

Ein Warnschild mit dem Hinweis "Bitte Mundschutz benutzen!" hängt an einer Scheibe. © imago images/Michael Gstettenbauer Foto: Michael Gstettenbauer
In bestimmten Bereichen soll es bundesweit eine Maskenpflicht geben.

Der Bundesrat hat nun also den Weg für das neue Infektionsschutzgesetz frei gemacht. Die Länderkammer stimmte für die ab 1. Oktober geplanten Corona-Maßnahmen, zu denen bundesweit Maskenpflichten für Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und den Fernverkehr gehören. Zusätzlich können die Länder bei Bedarf weitere Maßnahmen anordnen - zum Beispiel eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen. Eine Maskenpflicht können die Länder außerdem in Schulen ab der fünften Klasse einführen, wenn dies nötig ist, um den Präsenz-Unterricht beizubehalten.

Weitere Informationen
Ein Mensch hält eine FFP2-Maske in der Hand. © picture alliance/pressefoto_korb/Micha Korb Foto: Micha Korb

Corona im Norden: Letzte Auflagen sind weggefallen

Seit dem 8. April muss in medizinischen Einrichtungen auch von Besucherinnen und Besuchern keine Maske mehr getragen werden. mehr

Eine Person hält eine medizinische FFP2-Maske in der Hand. © Imago Foto: Michael Gstettenbauer

Neue Corona-Regeln: Kritik aus Schleswig-Holstein

Der Bundestag hat die Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Pro Bahn und die FDP äußern Kritik. mehr

Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 16.09.2022 | 19:30 Uhr

Nachrichten aus Schleswig-Holstein

Ein Bild einer Ortschaft aus der Vogelperspektive. Einfamilienhäuser mit Gärten und teils Solaranlagen auf den Dächern. © Screenshot

Beispiel Kastorf: Wie Gemeinden von EU-Geldern profitieren können

In Kastorf werden mehrere Bauprojekte mit finanzieller Hilfe der EU umgesetzt. Das bringt Chancen mit sich - aber auch Hürden. mehr

Videos