Euro-Geldschein werden vor einem Stromzähler im Privathaushalt gehalten. © IMAGO / MiS

Landessozialgericht: Aufrechnung Strom gegen Gas nicht rechtens

Stand: 30.09.2022 16:58 Uhr

Stadtwerke aus dem Kreis Schleswig-Flensburg hatten das Strom-Guthaben einer Familie mit der Gas-Nachzahlung verrechnet. Das Strom-Guthaben wurde nicht ausgezahlt. Muss es aber - laut Landessozialgericht.

Bei Sozialleistungsempfängern dürfen Guthaben und Nachzahlungen bei der Strom- und Gasrechnung nicht miteinander verrechnet werden. Das hat das Landessozialgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) entschieden. Hintergrund ist, dass der Staat die Heizkosten für Bedürftige weitgehend unabhängig von deren Höhe vollständig übernimmt, solange diese angemessen sind, während die Stromkosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Urteil: Kreisbehörde muss 649,24 Euro auszahlen

Geklagt hatte eine Familie aus dem Kreis Schleswig-Flensburg. Sie beziehen sowohl den Strom für ihre Wohnung als auch Gas, das sie zum Heizen nutzen, über die Stadtwerke. Aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2017 ging hervor, dass die Familie so hohe Abschläge für den Strom gezahlt hatte, dass sie nun ein Guthaben hatte. Eine Rückzahlung von 649,24 Euro stand an. Für Gas jedoch forderten die Stadtwerke eine Nachzahlung ein. Die Stadtwerke rechneten diese beiden Beträge gegeneinander auf und forderten insgesamt noch einen Betrag in Höhe von 37,45 Euro von den Klägern. Diese Nachzahlung übernahm der Kreis. Die Kläger forderten aber den gesamten Betrag für die Heizkostennachforderung in Höhe von 649,24 ein. Die Kreisbehörde wollte das aber nicht auszahlen. Das muss sie aber, urteilte nun das Gericht.

Die Stadt Flensburg und der Kreis Nordfriesland rechnen nach eigenen Angaben grundsätzlich getrennt ab. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat Revision eingelegt. Nun entscheidet das Bundessozialgericht.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 30.09.2022 | 16:00 Uhr

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