Das NDR Landesfunkhaus Schleswig-Holstein in Kiel © NDR Foto: Christian Spielmann

Gericht untersagt Verdachtsberichterstattung gegen den NDR

Stand: 05.10.2022 21:43 Uhr

Die Berichterstattungen auf Grundlage von Verdachtsäußerungen verschiedener Medienhäuser über den NDR sind unzulässig. Das hat das Hamburger Landgericht am Mittwoch entschieden.

Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen des "Business Insider", der "Bild"-Zeitung und des "Stern" als unzulässig beanstandet. Dabei geht es um die Berichterstattung über den NDR. Demnach hat sich die Berichterstattung des "Stern" über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt.

Dem "Stern" wird unter anderem untersagt, die Behauptung zu wiederholen, "Journalisten bekamen einen Maulkorb". Auch die Behauptung, "die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten", ist wahrheitswidrig. Außerdem ist nach Angaben der Richter die Behauptung falsch, "dass drei kritische Kollegen von dem Thema 'abgezogen' wurden".

Axel Springer und Gruner + Jahr können Verdächtigungen nicht beweisen

Auch die im "Business Insider" und in der "Bild"-Zeitung gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg erhobenen Vorwürfe der "Vetternwirtschaft" sind der Entscheidung des Landgerichts zufolge falsch: Wahrheitswidrig ist demnach die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht "unterzubringen" und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt. Unzulässig ist außerdem der Vorwurf, sie habe dafür eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft. Weder Axel Springer SE noch Gruner + Jahr konnten vor Gericht den nötigen Mindestbestand an Beweisen für die erhobenen Verdächtigungen vorlegen.

Behauptungen dürfen nicht mehr verbreitet werden

Das Landgericht Hamburg hat der Axel Springer SE und dem Verlag Gruner + Jahr im Rahmen einstweiliger Verfügungen untersagt, die Behauptungen zu wiederholen und zu verbreiten. Die entsprechenden Passagen müssen die Verlage nun aus allen Veröffentlichungen entfernen. Über diese noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts hinaus laufen noch weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser.

Axel Springer SE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur Norbert Lorentzen und die Politik-Chefin Julia Stein in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 05.10.2022 | 20:00 Uhr

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