Georgsmarienhütte: Gericht droht Stadt mit Zwangsgeld
Der Stadt Georgsmarienhütte droht ein Zwangsgeld in Höhe von 7.500 Euro, weil sie eine Anordnung des Verwaltungsgerichts Osnabrück bislang nicht umgesetzt hat. Ausgangspunkt für die Gerichtsentscheidung ist ein Auswahlverfahren für einen Leitungsposten bei der Stadt Georgsmarienhütte. Die Stadt hatte das Auswahlverfahren für den Posten eingestellt, weil die aussichtsreiche Kandidatin aufgrund ihrer persönlichen Verbindung zu einem leitenden Beamten der Stadt in die Kritik geraten war. Das Verwaltungsgericht entschied im Dezember 2021, dass das Auswahlverfahren fortgesetzt werden müsse. Dies sei dem Gericht zufolge bis heute nicht geschehen. Daher setzte das Gericht das Zwangsgeld an. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.