Stand: 27.03.2023 16:57 Uhr

Versuchter Mord: Urteil gegen Armbrust-Schützen rechtskräftig

Ein Angeklagter betritt einen Gerichtssaal. © dpa Foto: Sina Schuldt
Die Anwälte des 21-jährigen Armbrust-Schützen haben ihren Revisionsantrag zurückgezogen.

Ein 21 Jahre alter Mann aus Bremerhaven muss wegen versuchten Mordes für einen zunächst unbefristeten Zeitraum in die Psychiatrie. Die Verteidiger des Mannes haben die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen zurückgezogen, wie das Landgericht mitteilte. Das Gericht hatte den 21-Jährigen wegen einer Armbrust-Attacke auf die Mitarbeiterin einer Schule in Bremerhaven zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Unterbringung in der Psychiatrie sei der Haftstrafe vorzuziehen, hatte die Vorsitzende Richterin Ende Februar gesagt. Das Opfer, Sekretärin in der Schule, hatte durch zwei Bolzenschüsse lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Auf der Straße hatte der 21-Jährige zudem zweimal auf einen Mann geschossen, ihn aber verfehlt. Seine Steuerungsfähigkeit sei aufgrund einer Sozialphobie, einer Depression und einer suizidalen Krise eingeschränkt gewesen.

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Der 21-jährige Angeklagte des sogenannten "Armbrustschützen-Prozesses" sitzt mit seinen Anwälten Manar Taleb (r) und Thomas Domanski (l) im Gerichtssaal in Bremen. © picture alliance/dpa | Sina Schuldt Foto: Sina Schuldt

Armbrust-Attacke: 21-Jähriger wird in Psychiatrie untergebracht

Der Mann hatte die Sekretärin eines Gymnasiums in Bremerhaven mit einem Schuss lebensgefährlich verletzt. (27.02.2023) mehr

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