Armbrust-Attacke: 21-Jähriger wird in Psychiatrie untergebracht

Stand: 27.02.2023 15:57 Uhr

Wegen Armbrust-Schüssen auf eine Schulsekretärin in Bremerhaven hat das Landgericht Bremen einen 21-Jährigen wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. Der frühere Gymnasiast kommt in die Psychiatrie.

Die Unterbringung in einer Klinik habe Vorrang gegenüber der achtjährigen Haftstrafe, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Montag. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer gefordert, den jungen Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Die Steuerungsfähigkeit des 21-Jährigen sei wegen einer Sozialphobie und einer Depression während der Tat erheblich beeinträchtigt gewesen. Der Angeklagte hatte demnach im Mai vergangenen Jahres mit einer geladenen Profiarmbrust zweimal auf eine Schulsekretärin geschossen und sie lebensgefährlich verletzt.

Angeklagter plante wohl Suizid mithilfe der Polizei

Der 21-jährige Angeklagte des sogenannten "Armbrustschützen-Prozesses" steht im Gerichtssaal in Bremen. © dpa-Bildfunk Foto: Sina Schuldt
Der Angeklagte soll am Tag der Tat auch eine Schreckschusspistole, eine Machete und ein Messer dabei gehabt haben.

Nach der Tat soll der Mann laut Staatsanwaltschaft auf einer nahe gelegenen Straßenkreuzung auf einen Passanten geschossen, diesen aber verfehlt haben. Die Verteidigung betonte am Montag, dass der Angeklagte das Ziel gehabt habe, sich von einem Polizisten erschießen zu lassen und deshalb schwer bewaffnet in die Schule ging. Laut Staatsanwaltschaft hatte er am Tag der Tat neben der Armbrust eine geladene Schreckschusspistole, eine Machete und ein Messer dabei. Einer seiner Verteidiger sagte, die Tat sei lediglich als gefährliche Körperverletzung einzuordnen und forderte deshalb kein konkretes Strafmaß.

Gutachter: Schütze wollte vermutlich Kopf treffen

Die Schulsekretärin hatte durch einen Treffer aus der Armbrust in Höhe des Schlüsselbeins lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Ein Waffengutachter hatte im Prozess ausgesagt, dass der Angeklagte möglicherweise auf den Kopf der 63-Jährigen gezielt hatte. Die Zielvorrichtung sei jedoch falsch eingestellt gewesen.

Angeklagter bestreitet erneut Tötungsabsicht

Der 21-Jährige hatte zum Prozessauftakt die Gewalttat weitgehend eingeräumt, eine Tötungsabsicht aber am Montag erneut bestritten. "Ich schwöre auf alles, was ich habe", sagte er. Er ziehe die forensische Psychiatrie dem Gefängnis vor, weil er dort auf eine erfolgreiche Behandlung hoffe.

Weitere Informationen
Der Eingang vom Landgericht Bremen. © picture alliance/dpa | Sina Schuldt Foto: Sina Schuldt

Armbrustattentat: Hatte Bremerhavener Schütze Mordabsicht?

Ein Waffensachverständiger hält es für möglich, dass der mutmaßliche Täter auf den Kopf des Opfers zielte. (22.12.2022) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 27.02.2023 | 15:00 Uhr

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