Stand: 16.08.2017 15:39 Uhr

Wer, wie, was? Antworten zur Landtagswahl

Schriftzug "Wir wählen" auf Straße gesprüht. © photocase.de Foto: kallejipp
"Wir wählen" am 15. Oktober einen neuen Landtag. (Themenbild)
Allgemeine Grundsätze

  • Die Wahl ist allgemein: Alle wahlberechtigten Bürger in Niedersachsen dürfen wählen, unabhängig von ihrem Beruf, Einkommen, ihrer Bildung oder sonstigen Aspekten. Ein Ausschluss vom Wahlrecht ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Die Wahl muss frei sein: Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, unabhängig von der Meinung anderer Personen seine Stimme abzugeben. Ebenso darf keinem Bürger, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt, eine Kandidatur für ein politisches Amt verweigert werden.

  • Kein Bürger darf bei der Stimmabgabe beobachtet werden: Die Wahl ist geheim. Deshalb wählt man im Wahllokal in den Wahlkabinen.

  • Die Wahl ist gleich: Die Stimme jedes Bürgers hat das gleiche Gewicht. Die eines Vorstandschefs zählt nicht mehr oder weniger als die eines Arbeitslosen.

  • Sie ist unmittelbar: Die Wähler stimmen direkt - also ohne eine zwischengeschaltete Person - über einen Kandidaten ab. Das Gegenmodell gibt es zum Beispiel bei den Wahlen des US-Präsidenten. Dort bestimmt der Wähler nur die sogenannten Wahlmänner und -frauen. Die wählen dann den Präsidenten.

Ausnahmen

Personen, die nicht lesen können oder durch körperliches Gebrechen in der Stimmabgabe behindert sind, können eine Person bestimmen, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit der wählenden Person die Wahlzelle aufsuchen und hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der wählenden Person zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat - in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlkreises oder durch Briefwahl. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl erhält jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, von der zuständigen Gemeinde die Wahlbenachrichtigung.

Wer wird gewählt?

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Hiervon werden 87 Abgeordnete in den Wahlkreisen in direkter Wahl gewählt. Die übrigen Abgeordnetensitze werden den Parteien auf Landeswahlvorschlägen zugewiesen.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Wann wird gewählt?

Die Landesregierung bestimmt den nach Artikel 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung festzulegenden Wahltag und die Wahlzeit durch Verordnung. Dies soll, vom Fall der Auflösung des Landtages abgesehen, mindestens neun Monate im Voraus geschehen. Die nächste Landtagswahl findet am 15. Oktober statt.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages, eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels (schwarzer Druck) votiert man für einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Wer dort die meisten Stimmen holt, zieht direkt in den Landtag ein.

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels (blauer Druck) entscheiden sich die Wähler für eine Partei - damit bestimmen sie, wie stark die politischen Gruppierungen im Landtag vertreten sind. Der Anteil an Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie viele Sitze die Parteien im Parlament insgesamt erhalten.

Was sind Überhangmandate?

Gewinnt eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, erhält sie sogenannte Überhangmandate. Die übrigen Parteien bekommen jedoch dann Sitze zum Ausgleich, damit die Zusammensetzung des Landtags dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Dadurch kann der Landtag über die 135 Sitze hinaus anwachsen.

Wie läuft die Briefwahl ab?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann trotzdem seine Stimme abgeben. Wähler können die Unterlagen zur Briefwahl beantragen und diese bis zum Wahltag um 18 Uhr einreichen. Auf dem Wahlschein hat der Wähler eidesstattlich zu versichern, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat.

Weitere Informationen
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD,r) und der CDU-Fraktionsvorsitzende in Niedersachsen, Bernd Althusmann (l), sprechen im Landtag in Hannover (Niedersachsen) zum Ende einer Gesprächsrunde von SPD und CDU über Sondierungsgespräche vor Journalisten. © dpa - Bildfunk Foto: Holger Hollemann

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 21.08.2017 | 19:30 Uhr

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