Fünfzig-Euro-Scheine auf einem Gaszähler. © picture alliance/ZB | Volkmar Heinz Foto: Volkmar Heinz

EWE-Pläne zu Gasumlage: Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch

Stand: 26.09.2022 14:34 Uhr

Ab Oktober soll nach jetzigem Stand die Gasumlage gelten. Weil der Oldenburger Energieversorger EWE Fristen verpasst hat, will er die Umlage erst ab November erheben - und den Oktober-Anteil nachholen.

EWE-Kunden sollen die Gasumlage für den Monat Oktober dann im Dezember und Januar zahlen. Hintergrund ist, dass der Energieversorger geltende Fristen zur Bekanntgabe der Preiserhöhung nicht eingehalten hatte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen müssten Preisänderungen laut Gesetz in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, in Sondertarifen vier Wochen vorher mitgeteilt werden. Dass EWE, anders als andere Versorger, die Preiserhöhung zum 1. Oktober nicht hinbekomme, sei nicht das Problem der Kundinnen und Kunden, sagte die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Julia Schröder.

VIDEO: Gasumlage ab Oktober liegt bei 2,4 Cent pro Kilowattstunde (1 Min)

Höhe der Gasumlage ist klar definiert

Schröder hält das von EWE angekündigte Vorgehen für nicht zulässig. "Eine solche Umlage der Gasumlage ist nicht rechtens", sagte sie. Die Höhe der Gasumlage sei klar definiert und liege nicht im Ermessen des Energieversorgers. "Die kreative Auslegung von EWE führt die Vorgaben ad absurdum - Preissteigerungen könnten damit beliebig nachträglich berechnet werden", sagte Schröder. Darüber hinaus würden die Kunden benachteiligt werden, die im Oktober einen geringeren Gasverbrauch haben.

Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

Zahlreiche Kundinnen und Kunden hatten sich nach der Ankündigung von EWE bei der Verbraucherzentrale gemeldet. Den Betroffenen rät Schröder, den erhöhten Kosten der Umlagen zu widersprechen und gegenüber EWE schriftlich zu erklären, dass sie die Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten. So sei sichergestellt, dass unberechtigte Kosten aus der Jahresabrechnung wieder herausgerechnet oder zurückgefordert werden können. Wichtig sei es, die Zählerstände am 1. und 31. Oktober zu dokumentieren, um den Gasverbrauch für Oktober ermitteln zu können.

Ampel-Politiker rücken vom Vorhaben ab

Die Gasumlage soll nach jetzigem Stand ab dem 1. Oktober gelten: Kunden sollen dann 2,4 Cent je Kilowattstunde Gas mehr bezahlen, um die gestiegenen Beschaffungskosten der Energieanbieter auszugleichen und so Unternehmen vor dem Kollaps zu bewahren. Führende Politiker der Ampel-Koalition im Bund sind aber mittlerweile von den Plänen abgerückt. Auch Parteien und Verbände sprechen sich gegen die Umlage aus. Mit einer Entscheidung der Bundesregierung wird noch in dieser Woche gerechnet.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 26.09.2022 | 13:00 Uhr

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