Stand: 08.03.2017 13:34 Uhr

VW-Skandal: Gericht macht Deka zur Musterklägerin

Auf einem Schild steht Landgericht und Oberlandesgericht. © NDR Foto: Peter Jagla
Das OLG Braunschweig bündelt über 1.470 Schadenersatzklagen, die dem Landgericht vorliegen. (Archivbild)

Die juristische Aufarbeitung des Abgas-Betrugs bei Volkswagen hat eine wichtige Hürde genommen. Das Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) hat die Klage der Deka-Investment, ein Tochterunternehmen der deutschen Sparkassen, am Mittwoch als Musterklage benannt. Das Urteil im Fall Deka soll dann für weitere 1.470 vorliegende Forderungen von Kleinanlegern und institutionellen Anlegern bindend sein. Der Streitwert aller Forderungen liegt bei insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro. Darin enthalten ist die Forderung der Deka selbst, die vom Wolfsburger Autokonzern 260 Millionen Euro Schadenersatz verlangt.

Forderungen von Banken etc. werden gesondert behandelt

Innerhalb der kommenden drei Monate werde man einen Termin zur mündlichen Verhandlung festsetzen, hieß es am Mittwoch in einer Pressemitteilung des OLG. Nicht von der Musterklage betroffen sind die ebenfalls am Landgericht eingegangenen Klagen von Fonds, Versicherungen und Banken aus dem Ausland, die zusammen weitere sechs Milliarden Euro fordern. Über ihre Zulässigkeit sei noch nicht entschieden, so das OLG. Die Anleger werfen VW vor, die Finanzmärkte nicht rechtzeitig über mögliche Folgen des Skandals informiert zu haben. VW hält die Vorwürfe für unbegründet.

OLG Hamm muss ebenfalls Musterkläger bestimmen

Neben dem OLG Braunschweig muss unter anderem das OLG Hamm einen Musterkläger gegen VW benennen. Dort geht es allerdings um weit weniger Schadenersatzklagen - Ende Januar waren es laut "Neuer Westfälischer" Zeitung gerade einmal 14 Verfahren. Entgegen der verbreiteten Annahme gibt es im deutschen Recht anders als in den USA keine sogenannten Sammelklagen. Einzige Ausnahme ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Es erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also zum Beispiel zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 08.03.2017 | 17:00 Uhr

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