Leihmutterschaft: Kündigung von Domkantor nicht rechtmäßig

Stand: 15.09.2022 21:15 Uhr

Im Fall des fristlos entlassenen Domkantors aus Braunschweig, der möglicherweise eine Leihmutterschaft in Kolumbien beantragen wollte, hat das Arbeitsgericht zugunsten des Kirchenmusikers entschieden.

Die Kündigung sei unverhältnismäßig gewesen, heißt es im Urteil, das am Donnerstag verkündet wurde. Gerd-Peter Münden habe nicht gegen den Loyalitätsanspruch seines Arbeitgebers verstoßen, befand das Gericht. Sein Vorhaben sei nur ein Gedankenprozess gewesen. Die Landeskirche kündigte an, Berufung gegen das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover einzulegen. Das Verhalten Mündens erschüttere die Glaubwürdigkeit der Kirche erheblich. Mit einem Mitarbeiter wie ihm könnten die Werte der Kirche nicht glaubhaft vermittelt werden.

Münden spricht von altruistischer Leihmutterschaft

Der 56-jährige Münden erwog gemeinsam mit seinem aus Kolumbien stammenden 33 Jahre alten Ehemann, in dem lateinamerikanischen Land zwei Leihmütter zu beauftragen. Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob die angestrebte Leihmutterschaft kommerzieller Natur sei. Münden betonte, dass für ihn stets nur die altruistische Leihmutterschaft infrage gekommen sei. Niemals würde er die wirtschaftliche Not von Frauen ausnutzen, um seinen eigenen Kinderwunsch zu erfüllen, betonte er. Im Übrigen habe es keine konkreten Pläne für eine Leihmutterschaft gegeben, sondern nur Überlegungen.

Landeskirche geht von konkreten Vorbereitungen aus

Der Domstiftungsvorstand wirft Münden vor, dass dessen Pläne bereits weit fortgeschritten gewesen seien. Eine Reise nach Kolumbien habe bereits stattgefunden. "Die Frauen waren bereits ausgesucht, die Samenspenden hinterlegt", behauptete der Braunschweiger Oberlandeskirchenrat Christoph Goos. Eine Leihmutterschaft stehe jedoch im Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen der evangelischen Kirche - vor allem dann, wenn die Leihmutter bezahlt wird und möglicherweise eine wirtschaftliche Notlage besteht. Goos argumentierte, dass eine kommerzielle Leihmutterschaft bereits beginne, wenn Kliniken und Rechtsanwälte beteiligt seien und Geld fließe. Im Prozess war die Rede von 10.000 Euro, die den beiden Leihmüttern gezahlt werden sollten.

Münden bekommt monatlich 1.400 Euro als Ausgleich

Der Domstiftungsvorstand der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig hatte Münden im März fristlos entlassen. Im April hatte es eine Güteverhandlung zwischen dem Kirchenmusiker und der Landeskirche gegeben, die aber scheiterte. Allerdings einigten sich Münden, der zurzeit an einem Gymnasium als Musiklehrer tätig ist, und die Landeskirche Braunschweig darauf, dass ihm monatlich 1.400 Euro von der Landeskirche gezahlt werden. Das ist die Differenz zwischen dem, was er als Domkantor verdient hat und dem, was er zurzeit verdient. Im Gegenzug verzichtet Münden bis zum Ende des Rechtsstreits darauf, als Kirchenmusiker in der Landeskirche weiterbeschäftigt zu werden.

Verdienstorden für das Projekt "Klasse! Wir Singen"

Münden arbeitet seit 1999 als Domkantor in Braunschweig und leitet Deutschlands größte Domsingschule mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören. Überregional bekannt wurde er für die Aktion "Klasse! Wir Singen". Für das Schulprojekt wurde er 2011 mit dem Niedersächsischen Verdienstorden ausgezeichnet.

Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 15.09.2022 | 19:30 Uhr

Mehr Nachrichten aus der Region

Die Alpakas "Kaja", "Flocke" und "Bella" stehen auf ihrer heimischen Wiese. Sie waren aus einem Freizeitpark in Einbeck gestohlen worden. © Charles Knie GmbH/Holger Fischer

Gestohlene Alpakas: "Kaja", "Flocke" und "Bella" wieder da

Eine Familie hatte die Tiere aus dem Freizeitpark Einbeck auf einer Wiese entdeckt. Wer sie entführt hat, ist unklar. mehr

Aktuelle Videos aus Niedersachsen