Tierquälerei: Gericht verurteilt Galloway-Halter zu Geldstrafen

Stand: 08.05.2024 18:38 Uhr

Das Amtsgericht Göttingen hat den Halter von Galloway-Rindern am Mittwoch unter anderem wegen Tierquälerei und Nötigung verurteilt. Er muss mehrere Geldstrafen zahlen und darf zwei Jahre lang keine Tiere halten.

Die Strafbefehle waren in zwei getrennten Verfahren gegen den Rinderhalter erlassen worden, der 59-Jährige hatte dagegen jedoch Einspruch eingelegt. Am Mittwoch nahm der Angeklagte seine Einwände in Absprache mit seinem Verteidiger zurück. Dadurch wurden die entsprechenden Geldstrafen in Höhe von zusammen etwa 6.000 Euro sowie das Berufsverbot vom Gericht für rechtskräftig erklärt. Zusätzlich zu der vom Gericht verhängten Berufssperre hat der Landkreis Göttingen ein lebenslanges Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Nutztiere erlassen, wie die zuständige Kreisdezernentin Doreen Fragel mitteilte. Auch dieses Verbot sei rechtskräftig.

Galloway-Halter wies Vorwürfe zurück

Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen musste sich der Mann wegen Tierquälerei, Nötigung, Beleidigung und Unfallflucht verantworten. Er hatte außerdem eine tragende Kuh zum Schlachten freigegeben und Bio-Rindfleisch verkauft, obwohl ihm das Siegel bereits aberkannt worden war. Im Prozess hatte der 59-Jährige die Vorwürfe zunächst zurückgewiesen. "Ich bin Bauer und kein Informatiker", sagte er etwa bezüglich des Bio-Siegels.

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Verendetes Rind wog nur noch 130 Kilogramm

Anlass für die Strafbefehle im ersten Verfahren war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen ein verendetes Galloway-Rind, das im Dezember 2022 tot aufgefunden worden war. Wie ein Sprecher mitteilte, wog das Rind zuletzt nur 130 Kilogramm - normal seien 500 bis 550 Kilogramm. Zudem habe das Rind eine chronische Lungenentzündung gehabt, sei stark verschmutzt gewesen und habe keine saubere Liegefläche gehabt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt vorgeworfen, das Rind über Monate nicht ausreichend und artgerecht gefüttert und gepflegt zu haben. Außerdem hatte er dem Tier nicht die nötige tierärztliche Behandlung zukommen lassen.

Galloway-Rinder vernachlässigt

Nach Angaben des Landkreises Göttingen seien die Zustände der Rinderhaltung seit Anfang 2019 "durchgehend auffällig" gewesen. Die Tiere hätten in ihrem eigenen Kot gestanden und seien stark verschmutzt gewesen. Mehrfach seien nicht ordnungsgemäß entsorgte Tierkadaver gefunden worden. Im Prozess sprach die Erste Kreisrätin und Veterinärdezernentin Doreen Fragel von einer "jämmerlichen Verendung" der Tiere. Vor Gericht gab der Landwirt an, dass das Rind plötzlich tot im Stall gelegen habe. Zuvor habe es keine Auffälligkeiten aufgewiesen. "Es kommt nun mal vor, dass Tiere sterben", sagte er. Die Zucht des 59-Jährigen sei mittlerweile komplett aufgelöst worden, sagte Fragel.

Fehde mit Nachbarn

In einem zweiten Verfahren gegen den Landwirt ging es um insgesamt sechs Fälle der Nötigung sowie Beleidigung. Dabei kamen drei Zeugen zu Wort, die eine lange Nachbarschaftsfehde mit dem Rinder-Halter schilderten. Der Mann soll unter anderem einer Pferdehalterin mehrfach den Zugang zu ihrer Weide verwehrt haben.

Galloways streunten monatelang durch Gleichen

Der Halter der Galloway-Rinder war im vergangenen Sommer in die Schlagzeilen geraten, als mehr als 70 seiner Tiere ausgebrochen waren. Monatelang streunten die Rinder durch das Gebiet der Gemeinde Gleichen. Um die Tiere einzufangen, richtete der Landkreis Göttingen mehrfach Sperrgebiete ein. Der Besitzer der Tiere weigerte sich, beim Einfangen zu helfen. Zudem hatten Unbekannte die Fangversuche immer wieder gestört und sabotiert.

Landwirt muss Geldforderungen des Landkreises zahlen

Mittlerweile konnten aber alle Tiere eingefangen werden, wie die Veterinärdezernentin Doreen Fragel sagte. Rund 355.000 Euro hat die Einfang-Aktion gekostet, wie der Landkreis NDR Niedersachsen auf Anfrage mitteilte. Davon seien 123.000 Euro dem verantwortlichen Landwirt in Rechnung gestellt worden. Vor Gericht sagte der Landwirt, dass er inzwischen Bürgergeld bekomme und ohne festen Wohnsitz in einem Wohnwagen lebe.

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Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 08.05.2024 | 18:00 Uhr

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