Nesselröden: Erzieherinnen arbeiten wieder - Eltern wütend
Weil zwei Erzieherinnen in der Kindertagesstätte St. Georg in Nesselröden trotz massiver Vorwürfe weiterarbeiten dürfen, haben Eltern einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Göttingen gestellt.
Das sagte die Anwältin der Eltern, Helen Wienands. Die beiden Mitarbeiterinnen wurden angezeigt, weil sie die Kinder in Duderstadt mit Gewalt zum Essen gezwungen und für längere Zeit eingesperrt haben sollen. Die betroffenen Erzieherinnen sollen nach dem Willen der Eltern nicht mehr eingesetzt werden, bis die Vorwürfe geklärt sind. "Das stellt für mich eine erhebliche Kindeswohlgefährdung dar und insofern sollte dieses Risiko unter keinen Umständen eingegangen werden", sagte die Anwältin.
Täglich 20 Minuten im Waschraum eingesperrt
Eltern hatten gegenüber NDR Niedersachsen erzählt, wie belastend die Situation für ihre Kinder und sie selbst ist. Demnach haben sie aus den Anzeigen gegen die Erzieherinnen erfahren, dass ein Kind am Esstisch fixiert worden sein soll. Ein anderes Kind wurde angeblich fast täglich für 20 Minuten im Waschraum eingesperrt. Nach Angaben der Eltern wurde ihren Kindern zudem gewaltsam Essen in den Mund gesteckt; Ausgespucktes hätten sie erneut essen müssen. Zur Anzeige gebracht wurden die Vorkommnisse von ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sagte der Göttinger Staatsanwalt Frank-Michael Laue.
Für die Erzieherinnen gelten Auflagen in der Kita
Die beiden beschuldigten Mitarbeiterinnen der Einrichtung wurden zunächst vom Träger des Kindergartens, dem Bistum Hildesheim, im Juli von der Arbeit freigestellt, dürfen jetzt aber trotz laufender Ermittlungen wieder arbeiten. Das Bistum begründet das damit, dass "durch personelle Vakanzen und krankheitsbedingte Ausfälle die personelle Situation in der Kita seit mehreren Monaten sehr angespannt" sei. In dieser Situation hielt es der Träger für angemessen, die Freistellung aufzuheben. Die beiden Frauen werden unter Auflagen wieder eingesetzt. Diese besagen unter anderem, dass die Frauen nicht zeitgleich in derselben Kitagruppe oder in der Krippe bei den ganz kleinen Kindern arbeiten dürfen.